Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

wertig anerkannt wird, genügt eine einzige Konformitäts be wer tung. In den Fällen, in denen keine Äquivalenz vorliegt, sind weiterhin zwei Konformitätsnachweise – einer nach schweizerischem und einer nach EU-Recht – erforderlich, die aber beide von schweizerischen Stellen vorgenommen werden können. Von dem Abkommen profitieren vor al- lem die Maschinen-, Chemie- und Pharmaindustrie sowie Her stel ler von Medizinalprodukten und Messgeräten. Weitere Produkte bereiche, die in der EU harmonisiert sind, können in das Abkommen aufgenommen werden, falls die Schweiz ihre Gesetzgebung anpasst. Zu einigen 
left-overs(Überbleibsel) haben die Schweiz und die EU in den Schlussakten der Abkommen von 1999 eine rasche Verhandlungs - auf nahme vereinbart: eine allgemeine Liberalisierung der Dienstleistun - gen auf der Grundlage des 
Acquis communautaire,verarbeitete landwirt - schaftliche Produkte,384die Teilnahme der Schweiz an der Euro päischen Umweltagentur und am Eco-Label und Ökoaudit, ein Statistikab kom - men, eine schweizerische Beteiligung an den europäischen Mobilitäts- und Medienprogrammen sowie die Doppelbesteuerung von in der Schweiz lebenden pensionierten EU-Bediensteten. Des weiteren will die EU über die Themen Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung verhan- deln, während die Schweiz die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Asylwesen verstärken möchte. Anfang Juli 2001 wurden deshalb Verhandlungen für weitere bilaterale Abkommen in Angriff ge- nommen. Sie erstrecken sich vorerst auf die Bereiche Betrugs be - kämpfung, Statistik, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte und Um - welt schutz. Weitere Bereiche (z.B. Zinsbesteuerung, Dienstleistungen, Bildung, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit) sollen bald folgen. Trotzdem ist das strategische Ziel der schweizerischen Regierung nach wie vor der EU-Beitritt. Sie ist überzeugt, dass die inhaltlichen und verfahrensmässigen Grenzen für weitere sektorielle Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Euro - päischen Union bald einmal erreicht sein werden. Abgesehen vom 156Fallstudie 
Liechtenstein 384Einerseits soll Protokoll 2 des Freihandelsabkommens von 1972 auf dieselben Pro - dukte der Nahrungsmittelindustrie ausgeweitet werden, wie sie in den EWR-Ver - hand lungen vereinbart worden waren (z.B. Konfitüren, Kaffee-Extrakte). Anderer - seits sollen Abschöpfungen eingeführt werden, die den Differenzen zwischen den Schweizer und EU-Preisen bei den verwendeten Agrar-Rohstoffen entsprechen (Netto preiskompensation).
	        

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