in den Schluss akten, wo bereits neue Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz vorgesehen wurden (vgl. Kap. 6.2). Hingegen lehnte die Union eine rechtliche Verbindung zum Freihandelsabkommen von 1972 ab. Die bilateralen Abkommen basieren weitgehend auf dem Grund - satz der gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit der Regelun - gen, nur beim Luftverkehrsabkommen wird das bestehende EU-Recht auf die Schweiz ausgedehnt. Ausser bei den Abkommen zur Forschung und zu den Konformitätsbewertungen ist das Prinzip der Nichtdiskri - mi nierung ausdrücklich verankert. Es wurden keine Institutionen zur gemeinsamen Überwachung und Fortentwicklung des Vertragsrechts ge schaffen. Die Abkommen werden lediglich durch gemischte Aus - schüsse verwaltet, in denen einstimmig entschieden wird.376Diese Aus - schüsse sind auch für die Streitbeilegung zuständig, aber im Luft verkehr müssen die EG-Entscheidungen vor dem EuGH angefochten werden.377 Für den Fall, dass eine Partei beabsichtigt, Rechts vors chriften zu ändern, sind Verfahren für den Informationsaustausch und für Beratungen vor- gesehen. Die Schweiz erhält an den Sitzungen der wichtigsten Aus - schüsse in den Bereichen Forschung, Luftverkehr, soziale Sicherheit und Diplomanerkennung einen Beobachterstatus ohne Stimmrecht. Die Kom mission hört zudem schweizerische Experten an, wenn sie neue Vor schläge erarbeitet in Bereichen, in denen die Schweiz äquivalentes Recht besitzt. Es handelt sich somit um fünf Liberalisierungsabkommen (technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Perso - nen freizügigkeit, Landverkehr und Landwirtschaft), ein Kooperations - ab kom men (Forschung) und ein Abkommen, das einen partiellen Integrationsvertrag (Luftverkehr)
darstellt.378153
Liechtensteins integrationspolitisches Regimegeflecht 376Das Forschungsabkommen wird vom Gemischten Ausschuss des Rahmen abkom - mens über die wissenschaftliche Zusammenarbeit von 1986 verwaltet, und der durch das neue Landverkehrsabkommen eingesetzte Gemischte Ausschuss übernimmt eben falls die Verwaltung des Transitvertrages von 1992, welcher 2005 ausläuft. Das Land wirtschaftsabkommen sieht zwei Gemischte Ausschüsse vor, einer befasst sich mit allgemeinen Fragen, der andere ist ausschliesslich für den Veterinärbereich zu- ständig. 377Im Gegensatz zum EWR gilt hier ein «Ein-Pfeiler-Modell» mit direkter Anwend bar - keit des Acquisund Überwachung durch die Kommission und den EuGH. Forman 1999, 781. 378Schweizerischer Bundesrat 1999b, 29. Für eine ausführliche Besprechung siehe Fel - der/Kaddous 2001.