Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

die Fremdbestimmung begrenzen) und welche Optionen eröffnet deren Flexibilisierung? Für 
Kleinstaatensind keine allgemein anerkannten Definitionen ver - fügbar.4Geser unterscheidet drei Dimensionen einer Kleinstaaten defi - nition:5eine «substanzielle» Dimension bei objektiv geringem absolutem Umfang an Ressourcen (wie Bevölkerung, Territorium oder Brutto in - lands produkt), eine «relationale» Dimension bei geringem relativem Umfang im Verhältnis zu anderen Ländern und eine «perzeptive» Dimension bei subjektiv geringer Grösse in der eigenen Wahrnehmung des Staates und/oder in der Fremdwahrnehmung anderer Staaten. Im Falle Liechtensteins treffen alle drei Attribute zusammen. Will man zu 
sätzlich Kleinststaatenvon Kleinstaaten unterscheiden, stützt man sich zu meist auf die Fläche und Bevölkerungszahl. Die meisten Konzepte von Kleinst- oder Mikrostaaten verwenden nicht die relative, sondern die absolute Grösse der Staaten, wobei sie sich der Einfachheit halber auf die Be völ ke - rungs zahl beziehen: eine Million6, 3000007oder 1000008Ein woh ner. Eini ge Autoren befürworten eine Mitberücksichtigung von ande ren Para - metern wie Staatsgebiet, Bruttosozialprodukt, internationalem Einfluss oder politischer Selbstperzeption.9Die Mehrzahl der Auto ren stimmt übe- rein, dass eine Definition von Klein- oder Mikro staa ten nur willkürlich sein kann.10Für die Zwecke dieser Studie kann bei einer Be völkerung unter 100 000 Einwohnern von Kleinststaaten gesprochen werden.11 Bei Liechtenstein handelt es sich nach den Strukturelementen (Staats gebiet 160 km2, 32 000 Einwohner) eindeutig um einen Klein st - staat. Fügt man ein Kriterium der «dritten Dimension» hinzu, nämlich 13 
Kleinstaaten und Integration 4Vgl. Amstrup 1979, 165–169. 5Geser 1992, 629. 6Anand 1986, 170; Gunter 1977,110; Harbert 1976, 111; Harris 1970, 23; Mendelson 1972, 609; Reid 1974, 12, Sutton 1987, 6; UNITAR 1969, 31. 7Blair 1967, 3; Starr et al. 1968, 60; Ehrhardt 1970a, 102; Ehrhardt 1970b, 12; Plischke 1977, 18. 8Gunter 1972, 121. Vgl. Dommen & Hein 1985, 23–25. 9Vgl. Blair 1967, 27–31; UNITAR 1969, 30, 183–202. Die Selbst- und Fremdwahr - neh mung eines Staates können dabei durchaus divergieren. 10Anand 1986, 170; Ehrhardt 1970b, 111; Gunter 1977, 116; Mendelson 1972, 609; Schram 1984, 556; von Wedel 1972, 301; UNITAR 1969, 30. 11In Europa spricht man i.d.R. von Kleinstaaten bei einer Bevölkerunggrösse bis zu 11 Mil lionen Einwohnern (z.B. Schweiz, Österreich, Belgien, Schweden, Portugal, Tschechien, Ungarn), oder – sofern die Niederlande noch berücksichtigt werden sol- len – bis zu 16 Millionen.
	        

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