Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

dungs mechanismen zur Umsetzung des Flexibilitäts prin zips festgelegt (vgl. Kap. 3.2.3 und 3.2.4).283 Abschliessend lässt sich festhalten, dass die Europäische Union durch aus ein internationales Regime darstellt, welches auch die Mög lich - keit differenzierter Integration zulässt. Im Laufe der Jahre ist die Zahl der Mitglieder der EU auf fünfzehn angewachsen, und in Zukunft sollen sich bis zu dreissig Staaten in ihr vereinigen. Materiell hat sich die EU von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union mit staats- ähnlichen Zügen entwickelt.284Die operationelle Souveränität eines Staates wird durch einen EU-Beitritt stark beschränkt, da die Union ein hohes Integrationsniveau mit supranationalen Institutionen 
aufweist. 5.1.2 Mitbestimmung Im Zuge der Vertiefung der Integration in der Europäischen Union hat die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit das Einstimmigkeitsprinzip in vielen Bereichen der Gemeinschaftspolitik ersetzt. Mit der Ein heit - lichen Europäischen Akte von 1986 beispielsweise wurde die Mehr heits - regel in fast allen Bereichen des Binnenmarkts eingeführt, und im Ver - trag von Nizza kommen neue Bereiche hinzu. Neben Personal ent schei - dungen (einschliesslich der Ernennung des Kommissions prä si den ten) gehören dazu vor allem Beschlüsse im Bereich der Industriepolitik, der Personenfreizügigkeit, in Teilen der Wirtschafts- und Währungs poli tik und der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.285Die gemeinsame Handelspolitik wurde grundsätzlich auch auf den Handel mit Dienst - leistungen und die kommerziellen Aspekte des geistigen Eigen tums aus- gedehnt; die Bereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann, bleiben dabei allerdings relativ eng begrenzt (ausgenommen sind insbe- sondere Harmonisierungsmassnahmen in Bereichen wie Kul tur, Bildung 116Fallstudie 
Liechtenstein 283Vgl. auch Gstöhl 2000. 284z.B. Pfetsch 1997; Peterson/Bomberg 1999; Hix 1999. 285Bei der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurde der Übergang zu Mehrheitsbeschlüssen davon abhängig gemacht, dass zuvor einstimmig gemeinsame Grundsätze hierfür festgelegt sind. Die Visapolitik geht ab 2004 in die qualifizierte Mehrheit über. Bei den Struktur- und Kohäsionsfonds ist dies erst nach Verabschiedung der nächsten Finanziellen Vorausschau (frühestens ab 2007) der Fall. Keine Einigung wurde u.a. mit Bezug auf die Steuerpolitik erreicht.
	        

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