Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

intergouvernementalen Regimen erwerben die supranationalen Organe eine eigene, unabhängige Funktion. Falls die europäische Integration nicht als einmalige, besonders intensive Kooperationsform sui generis verstanden wird, und falls das Regimekonzept sich nicht auf rein inter- gouvernementale Beziehungen beschränkt, sondern auch supranationale Handlungseinheiten zulässt, kann die Europäische Union durchaus als internationales Regime interpretiert werden.269Der Einfluss der EU auf ihre Mitgliedstaaten (und auch auf die Beitrittskandidaten) ist durch ihre Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsmechanismen bestimmt. «Die Analyse internationaler Regime ist geeignet zum Studium der Euro päischen Union, insbesondere ihres Einflusses auf Staaten sowie in vergleichender Perspektive.»270Die Regimeprinzipien sind massgebend, um zu verstehen, wie die EU funktioniert. 5.1.1 Inhalt und Prinzipien Die Europäische Union beruht heute auf vier Verträgen: dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, wel- cher 2002 nach fünfzig Jahren ausläuft, dem Vertrag zur Grün dung der Europäischen Gemeinschaft, dem Vertrag zur Gründung der Euro päi - schen Atomgemeinschaft und dem Vertrag über die Europäische Union.271 Sie sind durch den einheitlichen institutionellen Rahmen der Union ver- klammert, und ein Beitritt kann nur zur EU als Gesamtgebilde erfolgen. Die Gründungsverträge wurden durch die Interpretationen des Euro päischen Gerichtshofs und die Vertragsänderungen zunehmend «konstitutionalisiert».272Wie der Gerichtshof in seinem ersten Gut ach - ten zum EWR-Abkommen explizit festgehalten hat, 112Fallstudie 
Liechtenstein 269Die Europäische Union könnte auch als übergeordnetes Regime interpretiert wer- den, welches andere Regime wie etwa den Binnenmarkt, die Währungsunion, das aussen- und sicherheitspolitische Regime oder das Umweltregime umfasst. Die Zu - las sung differenzierter Integration in der EU würde dann die vermehrte Bildung von sektoralen Unterregimen erlauben. 270Breckinridge 1997, 186. 271Die Verträge wurden durch das Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags 1999 verein - facht und neu kodifiziert. Vgl. Europäische Union 1997. Der Europäischen Union wurde nicht ausdrücklich eine Rechtspersönlichkeit zuerkannt; jedoch wird teilwei- se von einer impliziten Rechtssubjektivität der EU ausgegangen. Vgl. Calliess/Ruf - fert 1999, 264–268. 272Vgl. Sauter 1998, 30; Mancini 1989; Weiler 1993.
	        

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