Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

trittskandidaten, das einen Sonderstatus geniesst, Rücksicht genommen werden muss oder wenn die Kandidaten bestehende, wichtige Ver pflich - tungen beibehalten möchten. Ausserdem ist es eher selten, wenn auch nicht unmöglich, dass die Union ihren Rechtsbestand im Interesse der Kan didaten abändert. «Wenn jedoch mit den neuen Ländern Be reiche integriert werden, die bis anhin für die Mitgliedstaaten keine Rege lungs - notwendigkeit aufwarfen oder keine Relevanz für sie hatten, kommt es ausnahmsweise zu einer Erweiterung des 
acquis.»264 Die Europäische Union ist in ihren Aussenbeziehungen gegenüber Drittstaaten, und insbesondere auch gegenüber Kleinststaaten, relativ flexibel. Beitrittskandidaten hingegen werden intensiv auf ihre Gemein - schafts tauglichkeit hin geprüft, insbesondere ihre Bereitschaft und Fähig keit zur Übernahme des 
Acquis.Dabei ist der Uniformitätsdruck im Bereich des Binnenmarkts besonders gross. Für Mitgliedstaaten ist es ver ständlicherweise leichter, bei Vertragsrevisionen oder im Rechtset - zungs verfahren Sonderwünsche durchzusetzen als für Beitrittsländer. Teil III geht nun zur Fallstudie Liechtenstein über und untersucht in Kapitel 5 die integrationspolitische Position des Fürstentums sowie die fünf massgebenden 
Regime.109 
Flexibilität der EU gegenüber Drittstaaten 264Freiburghaus et al. 1998, 175.
	        

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