Volltext: Flexible Integration für Kleinstaaten?

4.2.3 Vatikanstadt Neben Monaco unterhält auch die Vatikanstadt (mit einer Fläche von 0.44 km2und etwa 800 Einwohnern kleinster Staat der Erde) keine Sonderbeziehungen mit der EU. Die Vatikanstadt ist nicht in das EU- Zollgebiet aufgenommen worden, da sie keine Zollunion mit Italien bil- det, sondern lediglich Zollvereinbarungen in Form einer Abgaben be - freiung bestimmter Waren bestehen.247Die Freiheiten des Binnenmarkts sind somit nicht anwendbar. Die Vatikanstadt besitzt keine eigene Währung oder Zentralbank, prägt aber Münzen, welche dort und in Italien gesetzliches Zahlungs - mittel sind. Die vatikanischen Münzen sind zusammen mit den von Italien ausgegebenen Münzen gesetzliches Zahlungsmittel; 
de factosind auch die italienischen Banknoten auf dem Gebiet der Vatikanstadt im Umlauf. Die Vatikan-Banken haben keinen Zugang zur Banca dItalia zum Zweck der Refinanzierung. Der Rat hat Italien ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft mit dem Vatikan die Einführung des Euros auszuhandeln und die bestehende Währungsübereinkünft 
anzupassen.248 4.2.4 San Marino San Marino (60.5 km2, 26 000 Einwohner) unterzeichnete 1991 ein Ab - kom men über eine Zollunion und die Zusammenarbeit mit der Euro - päischen Gemeinschaft.249Um nicht den langwierigen Ratifizierungs - pro zess der nationalen Parlamente abwarten zu müssen, wurde Ende 1992 ein Interimsabkommen in Kraft gesetzt, welches die in Gemein - schafts kompetenz liegenden handels- und zollrechtlichen Bestimmun - gen umsetzt.250Die Kooperationsbereiche betreffen insbesondere die Wirt schaftsförderung, den Umweltschutz, den Tourismus, die Kom mu - 102Flexible 
Integration 247Vgl. Stapper 1999, 88-89; Europäischer Rechnungshof 1993, 22–23. 248Rat der Europäischen Union 1998d. 249Europäische Gemeinschaften 1992a. 250Rat der Europäischen Gemeinschaften 1992b. Das Ratifizierungsverfahren verzöger- te sich nicht nur durch die schleppende nationale Genehmigung in den zwölf EU- Unterzeichnerstaaten, sondern auch durch den Beitritt von drei neuen Staaten 1995. Das Abkommen von 1991 ist bislang noch nicht in Kraft.
	        

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