Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

nah me fall aber auch bei hoheitlichem Handeln einer öffentlich-rechtli- chen juristischen Person die Legitimation zur Verfassungsbe schwerde. Auf der Grundlage der in Art. 110 LV normierten Gemein de autonomie anerkennt der Staatsgerichtshof nämlich seit Mitte der achtziger Jahre ei- nen grundrechtsähnlichen Anspruch der Gemeinden auf Wahrung ihrer Autonomie.90Im Rahmen einer solchen Autonomie beschwerde kann die Gemeinde neben Willkür beim Eingriff in ihren Autonomiebereich auch eine Verletzung von Verfahrensrechten wie des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder des Beschwerderechts geltend 
machen.91 Zusammenfassung und Bilanz 75 Jahre Grundrechtsprechung des Staatsgerichtshofes lassen sich ab - schlies send wie folgt zusammenfassen: Der Weg des Staatsgerichts hofes hin zu einer verstärkten Grundrechtssensibilisierung war lang und durch aus beschwerlich. Während Jahrzehnten verlief diese Entwicklung ausgesprochen schleppend. Erst zu Beginn der sechziger Jahre waren in einer Annäherung an die schweizerische Rechtsprechung erste Ansätze einer stärkeren Normierungskraft der Grundrechte auch dem Gesetz - geber gegenüber zu verzeichnen. In den letzten fünfzehn Jahren war die Grundrechtsprechung des Staatsgerichtshofes insbesondere unter dem Einfluss der EMRK sogar von einer beträchtlichen Dynamik geprägt. Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes ein materielles Grundrechtsverständnis mit differenzierten Eingriffs kri te - rien fest etabliert. In diesen erhöhten Grundrechtsschutz sind nunmehr auch Ausländer weitestgehend einbezogen. Auf diese Grundlage lässt sich auch in Zukunft 
bauen. Literaturverzeichnis Hinweis: Die Zitierweise ist durch Kursivschrift 
gekennzeichnet. 84Hilmar 
Hoch 1996/31, LES 1998, 125 [130 Erw. 1]; StGH 1998/55 Erw. 1.1; StGH 1999/47, Erw. 2 ff.). Daneben hat der Staatsgerichtshof auch der Rechtsanwaltskammer (StGH 1996/24 Erw. 2) und der Alters- und Hinterlassenversicherung (StGH 1999/4 Erw. 1.1 ff.) im Rah men von deren hoheitlichen Tätigkeit die Verfassungsbeschwerdelegitimation ab - ge sprochen. 90StGH 1984/14, LES 1987, 36 (38 Erw. 1); siehe Höfling, S. 251, sowie von Nell, S. 217 f.; zur schweizerischen Rechtsprechung siehe Kälin, S. 271 ff. 91Eine Zusammenfassung des aktuellen Stands der Rechtsprechung zur Gemeinde auto - nomie findet sich in StGH 1998/27, LES 1999, 291 (294 Erw. 1.3).
	        

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