Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

gerichtshofs im VII. Hauptstück der liechtensteinischen Verfassung von 1921 bildeten die «Krönung ...der Verfassungsreform von 1921».6 Dieses «liechtensteinische Modell» der umfassenden Individual be - schwer de gegen alle höchstinstanzlichen Entscheide als wesentliche Fort entwicklung des «österreichischen Systems» dürfte auch – wie Gerard Batliner zutreffend und plastisch formuliert hat – «für den hoch angesehenen österreichischen Juristen und damaligen Präsidenten des liech tensteinischen Obersten Gerichtshofes, Franz Gschnitzer, unge- wohnt gewesen sein, als 1961 ein unter seiner Präsidentschaft ergangenes Urteil vom Staatsgerichtshof wegen Verletzung des Gleichheitssatzes auf gehoben wurde».7 Im Fürstentum Liechtenstein war damit früher als anderswo die Ver fassungsbeschwerde als zentrales Element des «Verfassungsinte gri - täts schutzes»8institutionalisiert. Auch wenn sich die Grundrechts judi - ka tur des Staatsgerichtshofs zunächst nur zaghaft entwickelte und eigentlich erst seit den 80er Jahren an klareren Konturen gewann,9prägt die Verfassungsbeschwerde doch von Beginn an das Selbstverständnis des Staatsgerichtshofs als «Hüter der Verfassung».10 Durch einen erneuten kräftigen Schub in den letzten Jahren hat sich die Grundrechtsrechtsprechung des Staatsgerichtshofs reichhaltig entfal- tet. Dies gilt sowohl für die materielle Grundrechtsdogmatik, der das Verfassungsgericht im Blick auf die sachlichen Gewährleistungsbereiche der verfassungsmässigen Rechte, die personelle Geltungs- und Bin - dungs kraft der Grundrechte und die Grundrechtsfunktionen wichtige Impulse gegeben hat wie auch für das (verfassungsbeschwerdespezifi- 140Wolfram 
Höfling 6So etwa Josef Kühne, Der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein – Funktion und Kompetenzen, EuGRZ 1988, 230 ff. (230); ferner etwa Arno Waschkuhn, Justizrechtsordnung in Liechtenstein, LJZ 1991, 38 (41). 7So Gerard Batliner, Die liechtensteinische Rechtsordnung und die Europäische Men - schen rechtskonvention, LPS 14 (1990), 91 (113) unter Hinweis auf StGH 1961/1 vom 12.6.1961 (unveröffentlicht) als ersten Anwendungsfall der Aufhebung eines OGH- Urteils. 8Begriff bei Wolfgang Löwer, Zuständigkeiten und Verfahren des Bundesverfassungs - gerichts, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, 1987, § 56 Rdnr. 142 (S. 828). 9Vgl. dazu Wolfram Höfling, Bestand und Bedeutung der Grundrechte im Fürstentum Liechtenstein, LJZ 1995, 103ff. 10Der Begriff «Hüter der Verfassung» findet sich in StGH 1982/65/V – Urteil vom 15. Sep tember 1983, LES 1984, 3 ff. (3).
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.