Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

definierten «ordentlichen Richter» bezieht in gewissem Sinne seinen Inhalt und seine Konturen aus den anderen in der Rechts ord nung objektiv ge - fass ten verfassungsmässigen und gesetzlichen Regelungen. Der Staatsgerichtshof befasst sich in einem Gutachten4 mit Einzel - fra gen der richterlichen Unabhängigkeit. Er nimmt Bezug auf Kurt Eichen berger, der fünf Teilbegriffe richterlicher Unabhängigkeit aus- macht,5 darunter die Unabhängigkeit gegenüber nichtrichterlichen Ge - walten, die Unabhängigkeit gegenüber den an der Rechtsprechung als Parteien Beteiligten und diejenige gegenüber soziologischen Wirklich - kei ten; zur Unabhängigkeit zählt er auch jene gegenüber Organen der richterlichen Gewalt selbst: die richterliche Eigenständigkeit. Karl August Bettermann spricht von Staatsunabhängigkeit, Parteiunab hän - gig keit und Gesellschaftsunabhängigkeit.6 Unabhängigkeit ist ein defen- sives Prinzip. Es ist Un-Abhängigkeit, Nicht-Abhängigkeit von frem- den, von aussenstehenden Kräften ausgehenden Einwirkungen.7 Richterliche Unabhängigkeit ist nicht dasselbe wie Unparteilichkeit (Unvoreingenommenheit, Unbefangenheit). «‹Parteilichkeit› [...] ist die unsachliche innere Einstellung des Richters zu den Beteiligten oder zum Gegenstand des konkreten Verfahrens, aus der heraus er in die Behand - lung und Entscheidung dieses Falles auch unsachliche, sachfremde Momente mit einfliessen lässt mit der Folge, dass er daraufhin, von der Sache selbst her nicht gerechtfertigt, einen Prozessbeteiligten benachtei- ligt oder bevorzugt oder aber zumindest dahin tendiert.»8 Abhängigkeit und Parteilichkeit sind in der Realität häufig mitein- ander verbunden. Parteilichkeit ist oft die Folge richterlicher Abhängig - kei ten, «Bevorzugung und Benachteiligung sind in der Regel verwirk- 111 
Der konditionierte Verfassungsstaat 4StGH 1980/9 (Gutachten), LES 1982, 8 (9 f.). 5Eichenberger, Kurt: Die richterliche Unabhängigkeit als staatsrechtliches Problem. Abhandlungen zum Schweizerischen Recht NF (Heft 341). Bern: Stämpfli, 1960. S. 43 ff. 6Bettermann, Karl August: «Die Unabhängigkeit der Gerichte und der gesetzlichen Rich ter». In: Bettermann/Nipperdey/Scheuner (Hg.): Die Grundrechte. Handbuch der Theorie und Praxis der Grundrechte III/2. Berlin: Duncker & Humblot, 1959. S. 523– 642 (525). Ähnlich Stern, Klaus: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II. München: Beck, 1980. S. 909 f. 7Vgl. Eichenberger (Anm. 5), S. 31 f. 8Riedel, Joachim: Das Postulat der Unparteilichkeit des Richters – Befangenheit und Par tei lichkeit – im deutschen Verfassungs- und Verfahrensrecht. Schriften zum Pro - zess recht (Bd. 65). Berlin: Duncker & Humblot, 1980. S. 86. Ähnlich auch Eichen ber - ger (Anm. 5), S. 25, 44.
	        

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