Volltext: Verfassungsgerichtsbarkeit im Fürstentum Liechtenstein

Der konditionierte Verfassungsstaat – Die Ausstandsregel des Art. 7 lit. d LVG für liechtensteinische Verfassungs - richter* Gerard Batliner Übersicht Die Ausstandsregel des Art. 7 lit. d LVG für liechtensteinische Verfas - sungs richter und das Ausstandsverfahren – Die verfassungsrichterliche Unab hängigkeit und Unparteilichkeit unter dem Einfluss neuester Ent - wick lungen – Der konditionierte Verfassungsstaat Die Entwicklungen der letzten Jahre in Liechtenstein zeigen, in welchem Masse der liechtensteinische Verfassungs- und Rechtsstaat angefochten ist. Wenn Staatsgewalten beginnen, auf die Unabhängigkeit der Richter unzulässigen Einfluss zu nehmen, bleibt den Richtern gegebenenfalls nur der Ausweg in den Ausstand. Verdichten sich die Einwirkungen zu- nehmend auf Verfassungsfragen, wird das Verfassungsgericht als Hüter der Verfassung infrage gestellt. Und mit ihm die Verfassung selbst. Die stärkeren Kräfte im Staat setzen sich durch. Der Politikwissenschafter und Jurist Alois Riklin setzt sich in sei- nem Werk mit den grossen institutionellen Erfindungen alter griechi- scher und westlicher Zivilisation zur Steuerung, Aufteilung und Kon - trolle staatlicher Macht auseinander. Er zeigt auf, dass die Institu tio nen ebenso des rechten persönlichen Umganges bedürfen. Ihm, der in der Schweiz beheimatet ist, aber auch in Liechtenstein, insbesondere am Liech tenstein-Institut Wurzeln geschlagen hat und aufmerksam das po- litische und verfassungsrechtliche Geschehen beidseits des Rheins ver- folgt, sei diese Arbeit gewidmet.109 *Dieser Beitrag ist dem Band Roland Kley/Silvano Möckli (Hg.), Geistes wissen schaft - liche Dimensionen der Politik, Festschrift für Alois Riklin zum 65. Geburtstag, ent- nommen. Bern: Paul Haupt, 2000, S. 388–419.
	        

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