Anwesenden, sämtliche von auswärts eintreffenden
zeuerwehren, die sonstigen Hilfeleistenden und die
3emeindesicherheits-Wache den Anordnungen des
Hauptmannes Folge zu leisten.
Die Auflösung des Vereins erfolgt über Beschluss der
Vereins-Versammlung, oder wenn die Zahl der or-
dentlichen Mitglieder unter 10 herabsinkt. Im Falle
der Auflösung des Vereins ist das Vereins-Vermögen
der hiesigen Gemeindevertretung zu übergeben, wel-
che dasselbe gesondert und nutzbringend zu ver-
walten und einer neu sich bildenden Feuerwehr zur
Verfügung zu stellen hat.
”aragraph 13.
Auflösung des Vereins
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