Volltext: 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Triesen

Anwesenden, sämtliche von auswärts eintreffenden 
zeuerwehren, die sonstigen Hilfeleistenden und die 
3emeindesicherheits-Wache den Anordnungen des 
Hauptmannes Folge zu leisten. 
Die Auflösung des Vereins erfolgt über Beschluss der 
Vereins-Versammlung, oder wenn die Zahl der or- 
dentlichen Mitglieder unter 10 herabsinkt. Im Falle 
der Auflösung des Vereins ist das Vereins-Vermögen 
der hiesigen Gemeindevertretung zu übergeben, wel- 
che dasselbe gesondert und nutzbringend zu ver- 
walten und einer neu sich bildenden Feuerwehr zur 
Verfügung zu stellen hat. 
”aragraph 13. 
Auflösung des Vereins 
17
	        

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