Statuten der freiwilligen Feuerwehr Triesen.
Jer Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr
Triesen” und hat seinen Sitz in Triesen.
Zweck des Vereins ist: ein geordnetes Zusammenwir-
ken bei Elementar-Unfällen, insbesondere bei Feuers-
gefahr, um Leben und Eigentum der Bewohner de:
3Zemeinde und deren Umgebung zu schützen
Die zur Erreichung dieses Vereinszweckes und insbe-
sondere zur Anschaffung von Feuerwehr-Requisiten
ınd Ausrüstungs-Gegenständen erforderlichen Mittel
werden durch die Beitragsleistungen der Feuerver-
sicherungs-Gesellschaften, durch Jahresbeiträge von
Seite der Gemeinde und anderen Beiträgen aufge-
oaracht.
Der Verein besteht aus:
ordentlichen (aktiven) Mitgliedern, Ehrenmitgliedern.
Die ordentlichen Mitglieder werden in drei Abteilun-
Jen eingeteilt:
Steigermannschaft
Spritzenmannschaft
Schlauchlegermannschaft.
Als ordentliches Mitglied kann jeder unbescholtene,
n Triesen wohnhafte Mann aufgenommen werden,
welcher für den Vereinszweck körperlich befähigt ist.
Die Aufnahme geschieht über Anmeldung beim
dauptmann durch Beschluss der Vereins-Versamm-
ung. Zu Ehrenmitgliedern ernennt der Verein durch ei-
1e Vereins-Versammlung solche Männer, welche sich
ım den Verein Verdienste erworben haben.
Statuten vom 20. Mai 1901
>aragraph 1: Name und Sitz
>»aragraph 2: Zweck
”aragraph 3: Mittel
7aragraph 4:
3liederung des Vereines
Yaragraph 5:
3ildung und Ernennung
IE
Jedes ordentliche Vereins-Mitglied hat das aktive und
das passive Wahlrecht und ist befugt, in Vereinsver-
zammlungen Anträge zu stellen und an den Beratun-
Jen, sowie Abstimmungen teilzunehmen. Dagegen
st jedes ordentliche Mitglied verpflichtet, zur Verwirk-
ichung des Vereinszweckes sein Möglichstes beizu-
"ragen, den Anordnungen der Vorgesetzten pünktlich
nd unverweigerlich zu gehorchen und den vom Ver-
ain beschlossenen Dienstvorschriften genau Folge zu
eisten. — Tritt ein ordentliches Mitglied aus dem Ver-
ain aus, oder sollte dasselbe durch Vereinsbeschluss
nit zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern aus
dem Verein ausgeschlossen werden, So verliert das-
selbe alle Ansprüche auf das Vereinsvermögen. Die
aventuell rückständigen Beiträge sind bis zum Tage
des Austrittes, respektive Ausschlusses zu leisten
ınd die Ausrüstung an den Rüstmeister abzuliefern.