Volltext: Die liechtensteinischen und schweizerischen Rechnungslegungsvorschriften im Vergleich

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der Erstellung der Konzernrechnung die IAS oder die US- 
GAAFP anwenden. Ein nach diesen international anerkann- 
ten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellter Konzernab- 
schluss muss jedoch im Einklang mit der 7. EU-Richtlinie 
stehen. 
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