Volltext: Die neuen Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR)

EINLEITUNG 
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Im Oktober dieses Jahres wurde vom Liechtensteinischen 
Landtag die Änderung des liechtensteinischen Personen- 
und Gesellschaftsrechtes (PGR) beschlossen. Unmittelba- 
rer Anlass für die Gesetzesänderung war das Abkommen 
über den gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum 
(EWRA), welchem Liechtenstein seit dem 1. Mai 1995 an- 
gehört. Mit dem Abschluss des EWRA hatte sich Liech- 
tenstein unter anderem dazu verpflichtet, die gesellschafts- 
rechtlichen Richtlinien der Europäischen Union (EU) in 
das nationale Recht zu transformieren. 
Die nunmehr nach über achtjähriger Arbeit be- 
schlossene Gesetzesänderung wirkt sich insbesondere auf 
die Rechnungslegung liechtensteinischer Unternehmen aus. 
Im Rahmen der neuen Rechnungslegungsvorschriften des 
PGR wurden die 4. und 7. EU-Richtlinie über den Jahres- 
abschluss und den konsolidierten Abschluss sowie Teile der 
EU-BRichtlinien über den Jahresabschluss und den konsoli- 
dierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstitu- 
ten sowie von Versicherungsunternehmen in liechtensteini- 
sches Recht umgesetzt. 
Die neuen Rechnungslegungsvorschriften sind 
erstmals auf Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 1. Ja- 
nuar 2001 beginnen.
	        

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