EINLEITUNG
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Im Oktober dieses Jahres wurde vom Liechtensteinischen
Landtag die Änderung des liechtensteinischen Personen-
und Gesellschaftsrechtes (PGR) beschlossen. Unmittelba-
rer Anlass für die Gesetzesänderung war das Abkommen
über den gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum
(EWRA), welchem Liechtenstein seit dem 1. Mai 1995 an-
gehört. Mit dem Abschluss des EWRA hatte sich Liech-
tenstein unter anderem dazu verpflichtet, die gesellschafts-
rechtlichen Richtlinien der Europäischen Union (EU) in
das nationale Recht zu transformieren.
Die nunmehr nach über achtjähriger Arbeit be-
schlossene Gesetzesänderung wirkt sich insbesondere auf
die Rechnungslegung liechtensteinischer Unternehmen aus.
Im Rahmen der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
PGR wurden die 4. und 7. EU-Richtlinie über den Jahres-
abschluss und den konsolidierten Abschluss sowie Teile der
EU-BRichtlinien über den Jahresabschluss und den konsoli-
dierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstitu-
ten sowie von Versicherungsunternehmen in liechtensteini-
sches Recht umgesetzt.
Die neuen Rechnungslegungsvorschriften sind
erstmals auf Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 1. Ja-
nuar 2001 beginnen.