Volltext: Die neuen Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR)

SCHLUSSFOLGERUNG 
UND AUSBLICK ; 
Der Gesetzgeber hat die aufgrund des EWRA nötige An- 
passung der Rechnungslegungsvorschriften an das europäi- 
sche Recht zum Anlass genommen, das Buchführungs- und 
Bilanzierungsrecht grundlegend zu überarbeiten. Er hat 
nicht nur die Vorschriften der 4. und 7. EU-Richtlinie um- 
gesetzt, sondern auch die für die anderen Rechnungsle- 
gungspflichtigen geltenden Vorschriften modernisiert. Bei 
der Umsetzung der 4. und 7. EU-Richtlinie hat er die in die- 
sen vorgesehenen Wahlrechte weitgehend zum Vorteil 
Liechtensteins ausgenutzt. Trotz der — im Vergleich zum bis- 
herigen Recht — grundlegenden und umfassenden Ände- 
rungen (in erster Linie in Bezug auf die Transparenz der 
Rechnungslegung) trägt das neue Gesetz jedoch den auf der 
Kleinheit der Verhältnisse beruhenden liechtensteinischen 
Besonderheiten soweit möglich Rechnung. 
Die neuen liechtensteinischen Rechnungsle- 
gungsvorschriften dürften bedeutsame Änderungen mit 
sich bringen. Sie sollten nicht als Gefahr, sondern als 
Herausforderung betrachtet werden. Eine transparente 
Rechnungslegung erhöht nicht nur die Glaubwürdigkeit im 
In- und Ausland, sondern trägt auch entscheidend zur 
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Liechtenstein bei. 
Darüber hinaus erleichtert sie den Zugang zu ausländischen 
Börsen und vereinfacht Unternehmensübernahmen. Be- 
sonders international tätige Unternehmungen können es 
sich heute (und in Zukunft in noch zunehmendem Masse) 
nicht mehr leisten, internationale Rechnungslegungs- und 
[nformationsstandards unbeachtet zu lassen, ohne auf lange 
Sicht Wettbewerbsnachteile zu erleiden. 
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