Volltext: Die neuen Rechnungslegungsvorschriften im Rahmen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechtes (PGR)

ä X 
A 
z © 
N Mn 
SC 
— 
Ze 
E 
Se 
e 
= 
ix 
OFFENLEGUNG 
Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter 
Haftung und Kommanditaktiengesellschaften haben die 
(konsolidierte) Jahresrechnung inskünftig innerhalb von 
fünfzehn Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu- 
sammen mit dem Prüfungsbericht beim Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramt (Handelsregister) einzureichen 
sowie anschliessend die Einreichung in den amtlichen Publi- 
kationsorganen bekannt zu machen. Gesellschaften, die 
Anleihensobligationen mit öffentlicher Zeichnung ausgege- 
ben haben oder deren Gesellschaftsanteile an einer Börse 
kotiert sind, müssen die erwähnten Unterlagen (mit Aus- 
nahme der Beteiligungsliste) zunächst in den amtlichen 
Publikationsorganen veröffentlichen und anschliessend 
diese Bekanntmachung zusammen mit Jahresrechnung und 
Prüfungsbericht beim Handelsregister einreichen. Komman- 
dit- und Kollektivgesellschaften, die diesen Vorschriften un- 
terliegen, brauchen Jahresrechnung und Prüfungsbericht 
unter gewissen Voraussetzungen lediglich am Sitz der Ge- 
sellschaft zur Einsichtnahme für jedermann bereitzuhalten. 
Sofern ein Jahresbericht erstellt werden muss. 
braucht dieser nach künftigem Recht nicht beim Handels- 
register eingereicht zu werden; er ist jedoch am Sitz der Ge- 
sellschaft zur Einsichtnahme für jedermann bereitzuhalten. 
Kleine Gesellschaften müssen nur eine verkürzte 
Bilanz und einen verkürzten Anhäng;-mittelgrosse Gesell- 
schaften nur eine verkürzte Bilanz. eine verkürzte Erfolgs- 
rechnung, einen verkürzten Anhang sowie den Prüfungs- 
bericht beim Handelsregister einreichen. 
pe
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.