Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Politisches System Liechtensteins Das Angebot an Parteien und Kandidatinnen war bei den Landtags- wahlen 1997 in Liechtenstein zwar nicht besonders gross. Es reicht aber aus, um von kompetitiven Wahlen zu sprechen. Die Zahl der Kandidat­ innen übersteigt deutlich die Zahl der Parlamentssitze, sodass eine Aus­ wahl gegeben ist und die Gewählten eine Legitimation erhalten. Ferner sind bei den Landtagswahlen drei Parteien angetreten, sodass auch auf dieser Ebene eine Wahlmöglichkeit bestand. Es steht zudem allen Wahl­ berechtigten offen, eigene Wählergruppen (oder Parteien) zu bilden und sich am politischen Wettbewerb zu beteiligen. Die Zusammensetzung des Parlaments, die sich aus den Wahlen er­ gibt, entscheidet in Liechtenstein faktisch auch über die Machtverhält­ nisse in der Regierung, obwohl es sich eigentlich nicht um ein parlamen­ tarisches System handelt. Landtagswahlen markieren daher nicht nur einen Richtungsentscheid auf parlamentarischer Ebene - vorausgesetzt, es stehen unterschiedliche programmatische Wege zur Auswahl son­ dern sie entscheiden indirekt auch darüber, wer Politik auf Regierungs­ ebene umsetzen soll. Dabei richtet sich das Hauptaugenmerk auf die Person des Regierungschefs, auch wenn die Zusammensetzung der Re­ gierung ausserhalb der direkten Entscheidungskompetenz des Elekto- rats steht. Während Landtagsabgeordnete verbindlich gewählt werden, können die Parteien ihre Regierungskandidatinnen nach den Wahlen - in der Praxis vor allem im Falle einer Wahlniederlage - austauschen.104 Insofern ist der Wahlakt nur für die Zusammensetzung des Parlamentes, nicht aber für die Zusammensetzung der Regierung verbindlich. Es ist für die Zukunft grundsätzlich auch nicht auszuschliessen, dass durch Koalition die mandatsmässig stärkste Partei von der Regierungsbildung ausge­ schlossen bleibt. Praktisch sprechen jedoch zur heutigen Zeit zwei Argumente dagegen. Erstens kann eine starke Partei den Landtag 104 Bis zu den Landtagswahlen 1997 bildeten die VU und die FBPL eine Koalitionsregie­ rung, die ununterbrochen seit 1938 Bestand hatte. Die Landtagswahlen entschieden daher darüber, welche Partei in der Regierung die Mehrheit und den Regierungschef stellte und welche Partei in der Minderheit war. Im Falle einer Wahlniederlage kam es dabei nicht selten zu personellen Konsequenzen, sodass letztlich nur der siegreiche Regierungschef-Kandidat im Rückblick ein dauerhafter Wert war. Nach dem Oppo­ sitionsentscheid der FBPL nach den Landtagswahlen 1997 stellte die VU eine Allein­ regierung. Es wurden daher zusätzliche Mitglieder in die Regierung geholt, die zur Zeit der Landtagswahlen noch nicht nominiert waren. 54
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.