Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Das Stimm- und Wahlrecht ein politischer Richtungsentscheid getroffen, sondern eher über die per­ sonelle Zusammensetzung des Landtages und der Regierung entschie­ den. Mit Personen können aber auch politische Positionen assoziiert sein, sodass in beschränktem Ausmass auf diesem Wege auch bei der Wahl der beiden Volksparteien eine politische Richtung gewählt werden kann. Ein dritter limitierender Faktor kommt mit der monarchischen Kom­ ponente ins Spiel. Die Macht im Staat ist geteilt. Formell ist daher klar, dass mit einem Wahlentscheid bei den Landtagswahlen noch keine Ge­ währ für die Realisierung bestimmter politischer Ziele gegeben ist. Neue Gesetze brauchen die Zustimmung des Landesfürsten, ebenso wie die Wahl der Regierung. Diese formelle Barriere gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn sich der Monarch sehr aktiv in das politische Geschehen - auch das Alltagsgeschehen - einmischt. Sanktionsverweige­ rungen des Landesfürsten im Gesetzgebungsverfahren, die Nichternen- nung von Regierungsmitgliedern oder Richtern, Auflösungen des Land­ tages oder Absetzungen der Regierung oder die Androhung solcher Schritte, aktive Einflussnahme bei Wahlen und Abstimmungen und ähn­ liche Handlungen könnten sehr schnell die gewohnte und verfassungs­ rechtliche Macht des Volkes und des Landtages beschneiden. Dies hätte nicht nur einen Bedeutungsverlust der Landtagswahlen zur Folge, son­ dern würde auch die offene, demokratische Auseinandersetzung über politische Ziele und Inhalte negativ beeinflussen. 2.2 
Das Stimm- und Wahlrecht 2.2.1 Wahlen und Wahlsysteme Nohlen beschreibt die Funktion von kompetitiven Wahlen als einen Akt, durch den Vertrauen der Wählerinnen in die Gewählten artikuliert wird, die Bildung einer funktionsfähigen Repräsentation erfolgen und Kontrolle über die Regierung ausgeübt werden soll.103 Kompetitive Wahlen setzen voraus, dass alternative Angebote an Parteien und Kandi­ datinnen vorhanden sind. 103 Noblen 1990: 24 ff. 53
	        

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