Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Politisches System Liechtensteins 2.1.5 Zusammenfassung: Stellenwert der Landtagswahlen Der Landtag teilt sich formell die Macht im Gesetzgebungsprozess mit dem Landesfürsten, darf aber doch als das massgebliche Organ im legis­ lativen Prozess bezeichnet werden. Die grösste politische Gestaltungs­ kraft geht jedoch von der Regierung aus. In ihrer doppelten Verantwort­ lichkeit gegenüber Landtag und Landesfürst übt sie eine zentrale Funktion in der Politikgestaltung aus. In der Praxis besteht dabei ein enges Verhältnis zwischen dem Landtag und der Regierung. Durch das Vorschlagsrecht wirkt der Landtag als faktisches Wahlgremium für die Regierung. Wenn also Parteien zu den Landtagswahlen antreten, sind nicht nur die Wahlprogramme und die Kandidatinnen der Parteien ein wichtiges Wahlmotiv, sondern auch die Vorschläge für die Regierung, insbesondere der Regierungschef-Kandidat. Die Bedeutung der Landtagswahlen wird auf der anderen Seite vor allem durch drei Aspekte geschmälert. Erstens bieten die stark ausge­ bauten direktdemokratischen Rechte der Wählerschaft jederzeit Gele­ genheit, in den politischen Entscheidungsprozess einzugreifen und auf diese Weise auch zwischen den Wahlterminen das politische Geschehen direkt und verbindlich zu beeinflussen. Dies hat gleichzeitig zur Konse­ quenz, dass die Politik des Landtages und der Regierung den Wünschen und Begehren der Wählerschaft und der relevanten Interessengruppen laufend angepasst wird. In der Praxis hat sich ein breit angelegtes Kon- sensfindungsverfahren eingespielt, in welchem das Vernehmlassungsver- fahren im Gesetzgebungsprozess nur ein Element unter vielen anderen ist.102 Insofern werden mit den Wahlen in Liechtenstein keine Blanko­ vollmachten ausgestellt. Zweitens ist das Angebot an politischen Alternativen sehr beschränkt. Vor allem zwischen den beiden grössten Parteien, der VU und der FBPL, die gemeinsam rund 90 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen, ist kein ideologischer Unterschied auszumachen. Insofern ist die politi­ sche Reichweite des Urnenganges bei Landtagswahlen eher bescheiden. Mit der Wahl der FL wird eine etwas abweichende politische Richtung unterstützt. Bei der Wahl zwischen VU und FBPL wird hingegen kaum 102 Zum Vernehmlassungsverfahren im Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess vgl. Hoch 1994: 225 f. 52
	        

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