Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Die Staatsform dumsrecht in der Gesetzgebung41, bei bestimmten Finanzbeschlüssen des Landtages42 und das Referendumsrecht bei Staatsverträgen zu.43 Der Landtag Der Landtag wird in zwei Wahlkreisen von der stimmberechtigten Be­ völkerung gewählt. Ihm obliegt neben der Mitwirkung an der Gesetz­ gebung auch die Mitwirkung bei der Abschliessung von Staatsverträgen, die Festsetzung des jährlichen Voranschlages und die Bewilligung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die Beschlussfassung über Kredite, Bürgschaften und Anleihen, sowie mehrere weitere Aufgaben.44 Dem Landtag steht auch das Recht der Kontrolle der gesamten Staats­ verwaltung unter Einschluss der Justizverwaltung zu.45 Einvernehmlich mit dem Landesfürsten bestimmt der Landtag die Regierung, wobei der Landtag den Regierungschef und die Regierungsmitglieder vorschlägt, während der Landesfürst die Regierung ernennt.46 In Wirklichkeit, so stellt 
Allgäuer fest, ist diese Kreationsfunktion faktisch an die Parteien übergegangen.47 Im Wahlkampf treten die Grossparteien mit ihren Kan­ didatenvorschlägen für den Landtag, aber auch mit ihren Vorschlägen für eine Regierung - insbesondere den Regierungschef - an das Elektorat heran. Damit ist die Wahlfreiheit des Landtages in der Regierungsbestel­ lung weitgehend eingeschränkt. Wenn eine Wahl verlorengeht, kann es dennoch zu einer nachträglichen Veränderung im Regierungsteam kom­ men. Aber auch diese Korrekturen werden faktisch ausserhalb des Land­ tages von den Parteigremien vorgenommen.48 41 Art. 64 LV. Es braucht bei Gesetzesänderungen 1000, bei Verfassungsänderungen 1500 Unterschriften. 42 Art. 66 LV. Der Finanzbeschluss darf nicht dringlich sein und muss mindestens 300'000 Franken einmalig oder 150'000 Franken wiederkehrend betragen. 43 Art. 66bis LV, LGB1. 1992, Nr. 27. Vgl. Ritter (1990) zu den Besonderheiten der direk­ ten Demokratie Liechtensteins im Vergleich zur Schweiz. " Art. 62 LV. 45 Art. 63 LV. « Art. 79 LV. 47 Allgäuer 1989: 83 f. 48 Beispielsweise zog die Vaterländische Union nach der Wahlniederlage von Hans Brun­ hart in der Frühjahrswahl 1993 auch die auf diese Wahl hin neu nominierten Regie­ rungskandidaten Reinhard Walser und Daniel Meier zurück und schickte mit Mario Frick und Michael Ritter zwei neue Regierungsräte in die Regierung. 37
	        

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