Volltext: Wahlverhalten und Wahlmotive im Fürstentum Liechtenstein

Empirische Analysen Liechtenstein. Mit nur zwei Wahlkreisen in Liechtenstein, die zudem in sehr überschaubare politische Verhältnisse eingebettet sind, fehlt die Varianz, um eine Überprüfung der Knappheits-Hypothese vornehmen zu können, und wir müssen die erwähnte Vermutung unüberprüft ste­ hen lassen. Lokale Tradition der Wahlbeteiligung Falter/Schumann weisen darauf hin, dass in Deutschland der höchste Erklärungswert für die Abstinenz in der Tradition der Wahlabstinenz in einzelnen Wahlbezirken zu finden ist. Es gibt so etwas wie Hochburgen der Wahlabstinenz, die teilweise bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Deren Ursachen können z.B. die traditionelle Chancenlosigkeit von Par­ teien gegenüber einer traditionell dominanten Partei sein.426 Liechtenstein wäre in diesem Kontext ein Gebiet mit sehr hoher Wahlbeteiligung. Allerdings bleiben wir mit dieser Feststellung auf der rein deskriptiven Ebene, ohne deren Ursachen zu klären. Wir sind daher bei der Ursachensuche wieder auf andere Ebenen verwiesen. Im Zusammenhang mit der Tradition der hohen Wahlbeteiligung drängen sich ein paar historische Rückgriffe auf. So muss an dieser Stelle die gesetzliche Wahlpflicht genannt werden, die möglicherweise einen mobilisierenden Effekt hatte. Die Wahlpflicht besteht zwar immer noch, aber die Wahlabstinenz zieht heute keine negativen Folgen mehr nach sich. Aus den Regierungsakten zu den Landtagswahlen geht jedoch her­ vor, dass noch in den 50er Jahren der Regierungschef persönlich die Wahlverweigerer schriftlich angemahnt und mit Bussen belegt hat. Erst wenn der im Schriftverkehr Angemahnte glaubhaft machen konnte, dass er verhindert war, wurde auf das Bussgeld verzichtet. Die sozial und geografisch überschaubaren Verhältnisse in Liechten­ stein dürften ebenso einen wichtigen Teil dazu beigetragen haben, dass der Urnengang - wie der Kirchgang am Sonntag - als etwas Selbstver­ ständliches angesehen wurde. Offenbar stellen Wahlen in Liechtenstein bis heute ein derart herausragendes Ereignis dar, dass die Wahlteilnahme nicht nur als Bürgerpflicht aufgefasst wird, sondern immer noch hohe Attraktivität aufweist. In der Nachwahlbefragung kommt dies darin 426 Falter/Schumann 1994: 187. Eine Parallele zur Knappheitshypothese ist unübersehbar. 194
	        

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