Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

§ 5 
Eine Gerichtsweggarantie? 54 I. Begriff und Bedeutung 54 II. Praxis des Staatsgerichtshofes 55 § 6 Die Garantie eines gesetzlichen Richters im Allgemeinen 61 I. Rechtliche Grundlagen 61 II. Sinn und Zweck 61 1. Das Problem: die ad-hoc- oder ad-personam- Bestimmung des Richters 61 A. Vor- und Nachteile einer ad-hoc-Bestimmung 61 B. Abwägung der Vor- und Nachteile 65 2. Die Lösung: eine gesetzliche Zuständigkeitsordnung 67 III. Ausgangspunkt sowie Überblick über Tragweite und Inhalt der Norm 68 1. Positive Umschreibung 68 A. Die bisherige Auffassung in der Lehre 68 B. Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes 72 2. Negative Umschreibung 73 A. Keine Gewährleistung einer bestimmten Gerichtsverfassung 74 a. Funktionell: keine Gewährleistung eines Instanzenzuges 74 b. Sachlich: kein Anspruch auf ein bestimmtes sachlich zuständiges Gericht? 75 c. Zeitlich: kein Prinzip der Ständigkeit 75 B. Kein Verbot von Klagebeschränkungen 76 C. Kein Anklage- oder Straf zwang 76 D. Kein Anspruch auf einen bestimmten Richtertypus 77 E. Keine Garantie der Gesetzmässigkeit der Rechtsprechung 78 F. Kein Verbot von Vollstreckungsbeschränkungen 79 G. Kein Revisionsverbot 79 9
	        

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