Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Sinn und Zweck Die ad-hoc-Bestimmung ermöglicht also eine mittelbare oder un­ mittelbare Einflussnahme auf die Entscheidung des Gerichts. Sind die Auffassungen, die die Richter vertreten, die Strenge, die sie bei der Be­ handlung der Sache walten lassen usf., einmal bekannt, so könnte die Zusammensetzung des Gerichts und in der Folge das Entscheidergebnis manipuliert werden.13 Kennt der Präsident des Gerichts beispielsweise die genannten Eigenschaften der Richter, kennt er etwa die frauenfeind­ liche oder rassistische Gesinnung einzelner Richter, so gewährt ihm die freie Austauschbarkeit die Möglichkeit, das Entscheidergebnis vorweg­ zunehmen, indem er den Spruchkörper entsprechend oder zu einem ihm geeignet erscheinenden Zeitpunkt (wenn etwa der ihm unliebsame Rich­ ter im Urlaub ist) zusammenstellt. Es leuchtet ein, dass die beschriebenen Gegensätzlichkeiten und Defizite in der richterlichen Anschauung sowie die in der speziellen Staatsform Liechtensteins und seiner Kleinheit liegenden Umstände bewusst oder unbewusst zuungunsten des Vertrauens des Bürgers in die Justiz und zulasten der Rechtssicherheit ausgenützt werden könnten, was letzten Endes zur Destruktion des Rechtsstaates führen würde. B. Abwägung der Vor- und Nachteile Der Anspruch auf einen gesetzlichen Richter steht also in einem Span­ nungsfeld zwischen Praktikabilität und Rechtsstaatlichkeit, zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit. Angesichts der ausseror­ dentlichen Gefahren einer Zulassung von ad-hoc-Bestimmungen muss im Sinne einer Güterabwägung das Pendel eindeutig zugunsten einer strengen Handhabung der Gesetzlichkeit des Richters ausschlagen. Die freie Austauschbarkeit der Richter kann und darf nicht sein. Ein Votum für die Flexibilität und Ökonomie des Verfahrens, welches unnötiger­ weise auf Kosten der Rechtsstaatlichkeit und der Rechtssicherheit geht, ist unhaltbar.14 Zu bedenken ist ferner, dass nicht die schlichtweg effizi- Vgl. 
Beyeler 42. Analog 
Beyeler 42 f. S. auch 
Eichenberger, Unabhängigkeit 56 ff. 65
	        

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