Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Vorwort Dieses Buch ist das Teilergebnis einer mehr als fünfjährigen Analyse des liechtensteinischen Gerichtswesens. Ausgehend von einer allgemeinen theoretischen Umschreibung des in unserer Verfassung garantierten Rechts auf einen ordentlichen Richter führte mich die Arbeit hin zu einer Untersuchung der praktischen Umsetzung dieser Verfassungs­ garantie durch die vier in Liechtenstein herrschenden Staatsgewalten: die Legislative, die Exekutive, die Judikative und den Landesfürsten. Das Resultat war ein mehr als 800 Seiten umfassendes Werk. Da es mir auf­ grund dieses Umfanges nicht mehr ratsam erschien, alles in einem einzi­ gen Buch zu veröffentlichen, entschloss ich mich, die vorliegende Publi­ kation auf die allgemeine theoretische Darstellung der genannten Verfas­ sungsgarantie sowie die praktische Umsetzung dieser Verfassungsgaran­ tie durch die erste Staatsgewalt, die Legislative, zu beschränken. Ziel der Arbeit war es, allfällige Missstände und Defizite in unserem Rechtssystem aufzuzeigen und mit konkreten Lösungsvorschlägen auf eine Absicherung und Verwirklichung jener Verfassungsgarantie hinzu­ wirken. All jenen Personen, die mich bei diesem Vorhaben in irgend einer Weise unterstützt haben, sei an dieser Stelle nochmals herzlich ge­ dankt, insbesondere Dr. Hanspeter Jehle für seine wertvollen Hinweise, Prof. Dr. Peter Saladin, Prof. Dr. Andreas Kley und Prof. Dr. Wolfram Höfling für die fachkundige Unterstützung und Betreuung sowie dem Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft für die Aufnahme dieser Arbeit in die Reihe Liechtenstein Politische Schriften. Nicht zuletzt gebührt aber auch meiner Freundin Nicole Gerner für ihren unermüdlichen Einsatz beim Korrekturlesen und meinen Eltern für ihre unschätzbare moralische und finanzielle Unterstützung während all der Jahre mein herzlicher Dank. Christian Gstöhl, im Sommer 2000 5
	        

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