Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Eine Gerichtsweggarantie? Obwohl die Beschwerdeführer in praktisch allen Fällen auch eine Verletzung des Art. 33 Abs. 1 LV rügten, leitete der Staatsgerichtshof die Verfassungswidrigkeit der genannten Bestimmungen grundsätzlich aus Art. 43 beziehungsweise Art. 97 LV ab. Eine Verletzung der Gerichts­ weggarantie gestützt auf Art. 33 Abs. 1 LV kam in der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes entweder gar nicht oder nur unklar zum Aus­ druck. So bleibt etwa in folgendem Entscheid offen, ob der Staatsge­ richtshof mit <Gerichtsweggarantie> einfach eine Rechtsmittelgewähr oder aber die in der vorstehenden Ziffer umschriebene Gerichtsweg­ garantie meinte: StGH 1989/14:13 Im vorliegenden Fall sei die aus Art. 33 Abs. 1 LV fliessende Gerichtsweggarantie nicht verletzt, weil dem Beschwer­ deführer sowohl gegen den Beschluss des Gemeinderates der betreffenden Gemeinde als auch gegen den Entscheid der Regierung jeweils ein ordentliches Rechtsmittel an eine höhere Instanz offen gestanden habe.14 Ahnlich auch die Erwägungen des Staatsgerichtshofes in den folgenden Entscheidungen: StGH 1978/6:15 Das Landgericht sah in Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Landesbank16 eine Verletzung des Rechts auf einen ordent­ lichen Richter und nahm - damit zusammenhängend - irrigerweise auch die Tatsache an, es sei in casu gar kein Rechtsschutz gewährt worden. Deshalb beantragte das Landgericht im Zuge eines zivilge­ richtlichen Verfahrens gemäss Art. 28 Abs. 2 StGHG die Aufhe­ bung der diesbezüglichen Gesetzesbestimmung durch den Staats­ gerichtshof. 13 Urteil des StGH vom 31. Mai 1990 (LES 1992 1 ff., «Alp Turna»). 14 StGH 1989/14 (LES 1992 3). Zum Sachverhalt s. § 3 Überblick über den Inhalt des Art. 33 Abs. 1 LV. Unklar auch: StGH 1977/2, Entscheidung vom 24. Oktober 1977 (LES 1981 39 ff., «Art. 985 Ziff. 5 PGR»); StGH 1978/6, Entscheidung vom 11. Ok­ tober 1978 (LES 1981 3 ff.). 15 StGH 1978/6, Entscheidung vom 11. Oktober 1978 (LES 1981 3 ff.). Zum Sachverhalt im Einzelnen s. § 4 Allgemeine Charakterisierung des Art. 33 Abs. 1 LV. 16 LGBI. 1955 Nr. 13. Zum Wortlaut der Gesetzesstelle s. ebenfalls § 4 Allgemeine Charakterisierung des Art. 33 Abs. 1 LV. 58
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.