Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Vorrangprinzip 3. Funktionelle und. sachliche Zuständigkeit A. Allgemeines Desgleichen ist die Einhaltung der funktionellen und sachlichen Zustän­ digkeitsordnung durch Art. 33 Abs. 1 LV vorgeschrieben. So müssen funktionelle und sachliche Zuständigkeitsvorschriften der Gesetzesstufe den verfassungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Der Gesetzge­ ber darf keine 
willkürliche Festlegung einer Zuständigkeit vornehmen,297 sondern ist an die von der Verfassung selbst festgelegte Entscheidungs­ struktur gebunden. Ein Beispiel: Aus der verfassungsrechtlichen Zu­ ständigkeitsordnung ergibt sich eine taxative Aufzählung der Kompe­ tenzen des Staatsgerichtshofes: - Art. 104 LV: Verfassungs-, Disziplinar-, Verwaltungs- und Wahlge­ richtshof;298 - Art. 112: Interpretationsgerichtshof; - Art. 62 lit. g LV: Ministeranklagegerichtshof. Dieser verfassungsrechtliche Kompetenzkatalog ist eine abschliessende Enumeration.299 StGH 1964/4 V:300 Damit ist dem einfachen Gesetzgeber die Mög­ lichkeit genommen, den verfassungsrechtlichen Kompetenzkatalog zu erweitern.301 ™ So etwa StGH 1968/1, Entscheidung vom 12. Juni 1968 (ELG 1967-1972 228). Ferner 
Höfling, Grundrechtsordnung 232. m Zu Letzterem s. auch Art. 59 Abs. 2 LV. 2,9 So bspw. auch 
Stotter, Probleme 167 f.; 
Höfling, Grundrechtsordnung 34 f. Hierzu auch 
Batliner, EMRK 149. Vgl. die Formulierung in Art. 104 Abs. 2 i.f. LV «Endlich fungiert er auch Ferner StGH 1964/4 V, Entscheidung vom 22. Oktober 1964 (ELG 1962-1967 217); allerdings ist nicht, wie der Staatsgerichtshof vermeint, die Aufzählung in Art. 104 LV abschliessend, sondern diejenige in der Verfassung; StGH 1985/11 V, Urteil vom 10. November 1988 (LES 1988 88 ff., 89); StGH 1982/37, Urteil vom 1. Dezember 1982 (LES 1983 112 ff., 113); StGH 1968/2, Entscheidung vom 12. Juni 1968 (ELG 1967-1972 236 ff., 238 f.); im Ergebnis auch StGH 1985/5, Urteil vom 9. April 1986 (LES 1986 113 ff., 114). Ähnlich 
Stotter, Probleme 171 FN 19; 300 Entscheidung des StGH vom 22. Oktober 1964 (ELG 1962-1966 215 ff.). 301 Stotter, Probleme 168. Zur Einhaltung des Instanzenzuges s. etwa StGH 1984/11, Urteil vom 25. April 1985 (LES 1986 63 ff., 66). 233
	        

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