Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Vorbehaltprinzip wenn den Beschwerdeführern nunmehr definitiv die Möglichkeit genommen würde, dass ihre Sache überhaupt von einer Beschwer­ deinstanz materiell geprüft werde. «Nach Auffassung des Staatsge­ richtshofes würde dies eine Rechtsverweigerung und damit eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes von Art. 31 beziehungswei­ se des Grundrechtes der Beschwerdeführung von Art. 43 Abs. 1 der Verfassung bedeuten.»111 In casu hätten die Beschwerdeführer nun aber schon vorsorglich für den Fall einer Ablehnung der gegenständlichen Beschwerde eine weitere Beschwerde an die Landessteuerkommission erhoben und es werde nunmehr Sache dieser Instanz sein, das ihr vorliegende Rechtsmittel materiell in Behandlung zu ziehen.112 Eine Pflicht einer Behörde zur Weiterleitung hat der Staatsgerichtshof in Ubereinstimmung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 31 LV)113 stets dann anerkannt, wenn ein Beschwerdeführer eine Be­ schwerde aufgrund einer falschen Rechtsmittelbelehrung bei einer falschen Behörde erhoben hat: StGH 1950:114 Die Beschwerdeführerin brachte ihre Beschwerde entsprechend der Rechtsmittelbelehrung fristgerecht bei der Re­ gierung ein. Nach den Zuständigkeitsbestimmungen hätte die Be­ schwerde dem Staatsgerichtshof vorgelegt werden müssen. Bei falscher Rechtsmittelbelehrung bleibe eine Beschwerde auf­ recht; sie müsse an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. In casu habe daher der Staatsgerichtshof in die bezügliche Beschwerde einzugehen und die weitere, von der Beschwerdeführerin innerhalb einer neu erteilten Rechtsmittelfrist eingebrachte Beschwerde als Nachtrag gemäss Art. 99 LVG zu behandeln.115 111 StGH 1988/23 und 24 (LES 1990 55). Zum Rechtsverweigerungsverbot s. bereits FN 108. 112 Vgl. hierzu auch StGH 1958, Entscheidung vom 1. September 1958 (ELG 1955-1961 128 f.). 113 Hierzu etwa StGH 1979/7, Gutachten vom 11. Dezember 1979 (LES 1981 116 ff., 118). 114 Entscheidung des StGH vom 12. Juli 1950 (ELG 1947—1954 149 ff.). 115 StGH 1950, Entscheidung vom 12. Juli 1950 (ELG 1947-1954 151). Ebenso bereits StGH 1949, Entscheidung vom 14. November 1949 (ELG 1947-1954 221 ff.): Eine 165
	        

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