Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

Vorbehaltprinzip zug erschöpft sein, erst dann stehe der Rechtsweg zum Staatsgerichtshof offen:75 Wenn auch Art. 32 StGHG die Frage der Erschöpfung des Instan­ zenzuges - im Gegensatz zu Art. 23 und Art. 31 StGHG - nicht ausdrücklich regle, so könne nicht schon deshalb davon ausgegan­ gen werden, dass eine Erschöpfung des Instanzenzuges nicht erfor­ derlich sei. Der Stellung des Staatsgerichtshofes als einzigem Verfassungsgericht mit spezifischen, bedeutsamen Kompetenzen entspreche es, dass er im Zweifelsfalle erst angegangen werden könne, wenn die unteren Instanzen durchlaufen seien. Allfällige Fehlentscheidungen unterer Instanzen sollten zuerst im regulären Instanzenzug berichtigt werden können, ehe man an das Verfas­ sungsgericht. gelange. Erst wenn der Instanzenzug erschöpft sei, lasse sich mit Gewissheit sagen, ob ein verneinender Kompetenz­ konflikt vorliege und ob dieses Ergebnis vom Staatsgerichtshof fest­ zustellen sei. Dieses Ergebnis lasse sich auch aus Art. 2 Abs. 4 LVG herleiten. Wenn Art. 32 StGHG die Frage der Erschöpfung des Instanzenzu­ ges nicht ausdrücklich regle, so bedeute dies daher, dass der Gesetz­ geber davon ausgegangen ist, dass der Instanzenzug zu durchlaufen sei. Die anderslautende Regelung beim positiven Kompetenzkon­ flikt gehe darauf zurück, dass der Gesetzgeber sich dort ausdrück­ lich geäussert habe. Gerade weil das Staatsgerichtshofgesetz beim positiven und beim negativen Kompetenzkonflikt verschiedene Formulierungen gewählt habe, sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch unterschiedliche Vorstellungen gehabt hätte über die Notwendigkeit einer Erschöpfung des Instanzenzuges.76 Betreffend die Erschöpfung des Instanzenzuges im Allgemeinen s. bspw. StGH 1963/3, Entscheidung vom 17. Oktober 1963 (ELG 1962-1966 209 ff., 211); StGH 1968, Entscheidung vom 12. Juni 1968 (ELG 1967-1972 225 ff.); StGH 1968, Ent­ scheidung des Staatgerichtshofes vom 12. Juni 1968 (ELG 1967—1972 231 ff.); StGH 1993/14, Urteil vom 21. November 1993 (LES 1994 49 ff.). Zusammenfassendes Ergebnis aus den Entscheidungen StGH 1983/3, Beschluss vom 15. September 1983 (LES 1984 31 f.); StGH 1983/3 voA, Urteil vom 15. September 1983 (LES 1984 32 f.); StGH 1983/5, Urteil vom 15. September 1983 (LES 1984 62 ff.); StGH 1983/5 V, Urteil vom 15. September 1983 (LES 1984 65 ff.). S. ferner StGH 1958, Entscheidung vom 1. September 1958 (ELG 1955-1961 128); StGH 1960, Ent­ scheidung vom 6. Oktober 1960 (ELG 1955-1961 147 f.). 155
	        

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