Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

E. Funktionenverteilung 224 a. Allgemeines 224 b. Praxis 224 F. Geschäftsverteilung 226 a. Geschäftsverteilung i.w.S. 226 b. Geschäftsverteilung i.e.S. 226 III. Vorrangprinzip 227 1. Allgemeines 227 2. Ortliche Zuständigkeit 227 3. Funktionelle und sachliche Zuständigkeit 233 A. Allgemeines 233 B. Das ehemalige Vorstellungsverfahren 234 a. Allgemeines 234 b. Verfassungswidrigkeit der Vorstellung 236 aa. Art. 6 Abs. 5 StGHGalt 237 bb. Art. 41 Abs. 2 StGHGah 239 C. Der Staatsgerichtshof als Amtshaftungsgerichtshof 240 a. In zivilrechtlichen Angelegenheiten 240 b. In den übrigen Angelegenheiten 241 D. Die Kompetenzen des Staatsgerichtshofes gemäss StGHG 246 a. Allgemeines 246 b. Ursprüngliche Staatsgerichtshofsachen 246 aa. Kompetenzkonfliktsgerichtshof 246 bb. Wahl- und Verwaltungsgerichtshof 247 c. Nachträgliche Staatsgerichtshofsachen 247 d. Der Staatsgerichtshof als Gutachteninstanz 249 E. Der Instanzenzug gemäss Markenschutzgesetz 253 4. Zusammensetzung der gerichtlichen Institutionen 256 A. Allgemeines 256 B. Stellvertreterproblematik 256 C. Mehrfachzuständigkeiten 258 a. Grundsätzliches zu Mehrfachzuständigkeiten und Vorrangprinzip 258 b. Formellgesetzliche Mehrfachzuständigkeiten 260 aa. Horizontale Mehrfachzuständigkeiten 260 bb. Vertikale Mehrfachzuständigkeiten 263 14
	        

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