Volltext: Das Recht auf einen ordentlichen Richter in der liechtensteinischen Verfassung

IV. Untersuchung und Weiterentwicklung der einzelnen Elemente 80 1. Richter und Gericht 80 A. Kongruenz der Begriffe 80 B. Richter und Gerichte in der liechtensteinischen Rechtsordnung 81 a. Positiv 81 b. Negativ 86 2. Zuständigkeit 87 A. Allgemeines 87 B. Der Zuständigkeitsbegriff im Allgemeinen 88 C. Abgrenzung unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche 89 a. Interforensische und intraforensische Zuständigkeitsbereiche 89 aa. Interforensische Zuständigkeit 89 bb. Intraforensische Zuständigkeit 89 b. Anderweitige Einteilungen 90 D. Relevanz und Rechtfertigung eines weiten Zuständigkeitsbegriffs 91 E. Fazit 96 3. Gesetzlichkeit 97 A. Allgemeines 97 B. Der Begriff des Gesetzes 98 C. Das Kriterium der Gesetzlichkeit: ein Stufen­ ordnungsprinzip 98 a. Im Allgemeinen 98 b. Stufenordnungsprinzip und Vorbehaltprinzip 99 aa. Stufenordnungsprinzip und formbezogenes 
! Vorbehaltprinzip 99 bb. Stufenordnungsprinzip und inhaltsbezogenes Vorbehaltprinzip 107 c. Stufenordnungsprinzip und Vorrangprinzip 113 D. Grauzonen des Gesetzlichkeitskriteriums 116 4. Der geschützte Personenkreis 117 A. Träger der Verfassungsgrundrechte im Allgemeinen 117 a. Verfassungswortlaut 117 b. Praxis des Staatsgerichtshofes 118 10
	        

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