Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Methodisches Vorgehen rekten Rückschlüsse auf die Auswirkungen der EWR-Mitgliedschaft für einzelne Sektoren zu. Eine solche Beurteilung kann erst nach der im fol­ genden Abschnitt beschriebenen spezifischen Datenerhebung geschehen. 2. Datenerhebung: Umfrage, Interviews, Regierungs­ dokumente, Medienberichte Aufgrund der oben erläuterten Widrigkeiten in der Datenlage war es für dieses Projekt unerlässlich, eine breit angelegte Umfrage zu den wirt­ schaftlichen Auswirkungen der EWR-Mitgliedschaft durchzuführen, die bislang für Liechtenstein nicht vorlag. Nur eine grossräumig ange­ legte Umfrage konnte detaillierte Informationen über die EWR-Aus- wirkungen liefern. Sie bildet deshalb den empirischen Kern der vorlie­ genden Studie. Zur Vertiefung einzelner Fragestellungen und Aspekte wurden weiterhin einige Interviews, vor allem auf der Ebene der liech­ tensteinischen Verwaltung, durchgeführt. Einen wesentlichen Bestandteil für die Analyse der rechtlichen Ge­ sichtspunkte und für die politischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der EWR-Mitgliedschaft bilden die Regierungsdokumente (Stel­ lungnahmen, Berichte und Anträge, Interpellationsbeantwortungen), die Landtagsprotokolle sowie die Rechtssammlung des Liechtensteini­ schen Landesgesetzblattes. Tagespolitische Entwicklungen werden mit Hilfe von Medienberichten dokumentiert und analysiert. Die Umfrage zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der liechtenstei­ nischen EWR-Mitgliedschaft wurde mittels eines teilstandardisierten Fragebogens in allen Wirtschaftssektoren (Industrie, Gewerbe, Finanz­ dienstleistungen, Freie Berufe) durchgeführt.2 Im Industriebereich wur­ den die 34 Mitgliedsunternehmen der LIHK (ohne Banken) ange­ schrieben. Da diese Unternehmen 64 % der Erwerbstätigen im zweiten Sektor repräsentieren, steht die Umfrage auf einer soliden Basis. Die Rücklaufquote betrug 73.5 %. Im Bereich des Gewerbes wäre es zu umfangreich gewesen alle Firmen (mehr als 3000) anzuschreiben. 2 Die einzelnen Fragebögen befinden sich im Anhang. Der Landwirtschaftssektor und die Verwaltung blieben unberücksichtigt. In Bezug auf die Verwaltung ergeben sich in erster Linie verwaltungswissenschaftliche Fragestellung, die im Rahmen dieser Studie nicht be­ arbeitet werden können. Die Landwirtschaft blieb aus dem EWR-Abkommen ausge­ klammert. 82
	        

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