Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Wirtschaftliche Integration in Theorie und Praxis 3.2 Praxis der Zoll- und Währungsunion Schweiz/ Liechtenstein und notwendige Anpassungsmassnahmen durch Liechtensteins EWR-Beitritt Die Praxis der Zoll- und Währungsunion Schweiz/Liechtenstein97 hat gezeigt, dass vor allem der kleinere Partner Liechtenstein wirtschaftlich profitiert hat. Der liechtensteinische Binnenmarkt konnte aufgrund die­ ser Kooperation um ein Mehrfaches expandieren, Liechtenstein erhielt Zugang zu allen Exportmärkten, mit denen die Schweiz präferentielle Abkommen abgeschlossen hatte, und der Schweizer Franken98 hat sta­ bile währungspolitische Verhältnisse geschaffen. Der Zollvertrag war, neben anderen Faktoren, somit eine Grundlage für die wirtschaftliche Prosperität des Fürstentums nach dem Zweiten Weltkrieg.99 «Der Zollvertrag hat ... die wirtschaftliche und politische Entwick­ lung unseres Landes stark geprägt. Mit dem Abschluss dieses für un­ ser Land so bedeutsamen Vertrages kam es in Liechtenstein zu einer Trendwende. Vom ehemaligen armen Agrarstaat entwickelte sich Liechtenstein zu einem leistungsfähigen und modernen Staat mit ei­ ner hochtechnisierten Industrie, einem leistungsfähigen Gewerbe und einem aufstrebenden Dienstleistungssektor.»100 Der Zollvertrag Liechtensteins mit der Schweiz, der am 1.1.1924 in Kraft trat, geht über die Bestimmungen einer Zollunion weit hinaus, da nicht nur die schweizerische Zollgesetzgebung übernommen werden muss, «sondern die gesamte Bundesgesetzgebung, soweit der Zollanschluss ihre Anwendung bedingt».101 Diese enge Bindung zur Eidgenossenschaft hat­ te zur Folge, dass es in vielerlei Hinsicht zu gemeinsamen Regimen ge­ genüber Drittstaaten kam. Der Zollvertrag ermächtigt demnach die Schweiz, Liechtenstein bei Verhandlungen mit Drittstaaten über den Ab­ schluss von Handels- und Zollabkommen zu vertreten. Dies kann aller­ 97 Bradke/Hauser (1998) widmen sich der Zollunion und dem Zollvertrag zu seinem 75-jährigen Jubiläum ausführlich. 98 Der Schweizer Franken wurde 1924 zum offiziellen Zahlungsmittel in Liechtenstein. Seit 1980 besteht ein Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein. 99 Bradke/Hauser 1998, S. 29. 100 Regierungschef 
Mario Frick in einem Interview im 
Liechtensteiner Vaterland, 28.3.1998, S. 3. 101 Bradke/Hauser 1998, S. 20. 60
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.