Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Wirtschaftliche Integration in Theorie und Praxis 6. Es bestehen weiterhin Mobilitätshemmnisse für Unternehmen, da das Unternehmensrecht noch nicht harmonisiert ist. 7. Die Mehrwertsteuer ist noch nicht binnenmarktkonform ausgestaltet, bei den direkten Steuern existieren erhebliche nationale Unterschiede. Da es keine Fortschritte in Bezug auf die Vollendung des Binnenmark­ tes gab, sind die EU-Mitgliedstaaten im Herbst 1997 übereingekommen, alle geltenden Binnenmarktrichtlinien bis zum 1.4.1998 umzusetzen. Dieser Termin konnte wiederum nicht eingehalten werden. Nach Anga­ ben der Kommission wurden zu jenem Zeitpunkt 20.6 % der Massnah­ men nicht auf dem gesamten Gebiet der Union angewandt.61 Die Übereinkunft der Mitgliedstaaten basierte auf dem «Aktionsplan für den Binnenmarkt»62 der Kommission, welcher insbesondere in der Erkenntnis erarbeitet wurde, dass bis Juni 1997 erst 65 % der Binnen­ marktrichtlinien im vollen Umfang in allen Mitgliedstaaten zur Anwen­ dung gelangten. Der Aktionsplan legt vier «strategische» Ziele fest: 1. Die Vorschriften sollen wirksamer gestaltet werden, indem u.a. jeder Mitgliedstaat einen Zeitplan für die Umsetzung der Richtlinien vor­ legt. 2. Die hauptsächlichen Marktverzerrungen sollen bewältigt werden, in­ dem Steuerschranken abgeschafft werden und die Wettbewerbspolitik strikt angewendet wird. 3. Die sektorspezifischen Schranken für die Marktintegration sollen ab­ gebaut werden, z.B. durch ein Statut über europäische Aktiengesell­ schaften und Vereinfachungen im Finanzdienstleistungssektor. 4. Der Binnenmarkt soll in den Dienst der Bürger gestellt werden, in­ dem u.a. Grenzkontrollen vollständig beseitigt werden und das Auf­ enthaltsrecht vereinfacht wird.63 Die Realisierung dieser Ziele erweist sich als schwierig, da die Mitglied­ staaten ihre selbstgesteckten Zeitpläne nicht einhalten, die Verwirkli­ chung einiger Massnahmen verzögern und die Durchführung von Ver­ tragsverletzungsverfahren zu lange dauert.64 Zudem steigt die Zahl der 61 Agence Europe, 28.3.1998, S. 13. 62 Europäische Kommission, CSE(97) 1 endg. 63 Es hat sich gezeigt, dass die Mobilität der EU-Bürger im Binnenmarkt aufgrund wider­ sprüchlicher Verwaltungspraktiken, unterschiedlicher Steuersysteme sowie mangelnder gegenseitiger Anerkennung von Diplomen immer noch stark eingeschränkt ist 
(Euro­ päische Kommission, Bulletin der Europäischen Union, Beilage 5/96; 
Europäisches Par­ lament, Arbeitsdokument W16A, 1997). 64 Europäische Kommission, IP 98/441. 52
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.