Die Europäische Union 2.2.3 Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien in den EU-Mitgliedstaaten Die Vorteile des Binnenmarktes hängen eng mit dem Grad der in den Mitgliedstaaten implementierten Binnenmarktrichtlinien zusammen. Im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Binnenmarktregeln haben sich verschiedene Defizite gezeigt:57 1. Das implementierte Binnenmarktrecht hat sein Ziel teilweise nicht er reicht. Unklar formulierte Rechtsvorschriften werden von den Mit gliedstaaten unterschiedlich interpretiert und angewandt. Teilweise sind Binnenmarktregelungen zu kompliziert und zu sehr ins Detail gehend abgefasst. 2. Das Prinzip der «gegenseitigen Anerkennung» in den nicht-harmoni- sierten Rechtsbereichen stösst immer noch auf Skepsis. Testergebnis sen, Zertifikaten oder ähnlichen Konformitätsnachweisen wird die An erkennung teilweise verweigert58, da die «Behörden im Importland nicht ohne weiteres erkennen können, ob im Exportland die Konfor mität mit den dort geltenden Vorschriften nachgewiesen worden ist».59 3. Unterschiedliche Verfahren bei der Umsetzung der Richtlinien in na tionales Recht tragen zu Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen bei. 4. Neue nationale technische Vorschriften wirken handelshemmend. Offenbar werden öffentliche Interessen und Umweltschutzinteressen vorgeschoben, um neue protektionistische Massnahmen zu verschlei ern. Ein Informationsverfahren soll dem entgegenwirken, indem neue Regulierungen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gemacht werden müssen. Ausserdem sind die Mitgliedstaaten seit dem 1.1.1997 dazu verpflichtet, Produkte, für die das Prinzip der «gegenseitigen Aner kennung» nicht gelten soll, anzuzeigen. 5. Die Rechtsvorschriften über EU-weite Ausschreibungen und die Li beralisierung des öffentlichen Beschaffungswesens sind noch nicht in allen Ländern in Kraft getreten. Erst 15 % der öffentlichen Beschaf fungsstellen nehmen europaweite Ausschreibungen vor.60 57 Die Europäische Kommission hat sich mit den Defiziten des Binnenmarktes befasst und zwei Stellungnahmen abgegeben
(Europäische Kommission, KOM(96) 520 endg.;
Euro päische Kommission, CSE(97) 1 endg.). 58 Vgl.
Europäische Kommission, KOM(96) 520 endg., S. 18. 59 Nienhaus 1997, S. 130. 60 Ibid., S. 129. 51