Problemstellung nähme am EWR. Den Vorteilen standen Befürchtungen gegenüber, die ihre Wurzeln vor allem in der Erwartung zunehmender Konkurrenz so wie unkontrollierbarer Zuwanderung hatten. Eine Ursache dieser Be fürchtungen war in der durch das EWR-Abkommen garantierten Frei zügigkeit (Niederlassungsfreiheit, freier Personen- und Dienstleistungs verkehr) einerseits und dem für Unternehmen und Privatpersonen gleichermassen attraktiven und durch das EWR-Abkommen unangetas teten Steuerrecht sowie dem Personen- und Gesellschaftsrecht42 (PGR) zu finden. Versicherungen, Banken oder Vertreter Freier Berufe haben grundsätzlich die Möglichkeit, von Liechtenstein aus im gesamten EWR zu agieren und dabei gleichzeitig von einem unternehmerfreundlichen Steuersystem zu profitieren. Alt-Regierungschef
Gerard Batliner poin tierte 1988 diese Befürchtungen im Zusammenhang mit einem mög lichen EG-Beitritt wie folgt: «Würde es ... zu einer Invasion in unser <Paradies>, beispielsweise von Arbeitnehmern, von Anwälten, Treuhändern, Banken oder anderen Unternehmen, kommen? Oder würde etwa - schon allein wegen der gemeinschaftsrechtlichen Publizitätspflichten für juristische Personen oder sonstiger das nationale Gesellschafts- und Steuerrecht anglei chenden Rechtsakte der EG - ein Massenexodus eingeleitet, der die Staatseinnahmen sinken liesse, womit wir die Steuern für die heimi sche Wirtschaft und die hereingeholten Fachkräfte anheben müssten und die einkommensmässigen Standortvorteile verloren gingen, und es schliesslich zu einer breiten Abwanderung käme?»43 Inwieweit diese Effekte in Liechtenstein zu beobachten sind und wel che wirtschaftlichen Implikationen daraus gegebenenfalls resultieren, soll in dieser Studie evaluiert werden. In jedem Fall stellen niedrige di rekte Steuern (Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Unternehmens steuern) einen positiven Standortfaktor dar. In einer Wirtschaftszone mit freiem Kapitalverkehr führen Unterschiede in der Unternehmens oder Investitionsbesteuerung zu einem Abfluss des Kapitals an die Standorte mit relativ niedrigen Steuersätzen. Die Steuerpolitik ist somit 42 Zum Steuerrecht siehe
Carl/Klos 1993, S. 140-161; zum Gesellschaftsrecht siehe Carl/Klos 1993, S. 54-116. 43 Batliner 1988, S. 4. 19