Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Künftige europäische Herausforderungen 2.6 Die bilateralen Abkommen Schweiz-EU Die sieben Dossiers, die am 21.6.1999 in Luxemburg zwischen der Schweiz einerseits und der EU und ihren Mitgliedstaaten andererseits unterzeichnet wurden, umfassen die Sektoren Landverkehr, Luftver­ kehr, technische Handelshemmnisse, Forschung, öffentliches Beschaf­ fungswesen, Personenfreizügigkeit und Agrarhandel.146 Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verspricht sich die Schweiz vor allem einen besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt als dies das be­ reits seit 1972 bestehende Freihandelsabkommen mit der Gemeinschaft garantiert. Dies gilt sowohl für Industrie- als auch für Agrarerzeugnisse. Der Abbau technischer Handelshemmnisse, also die gegenseitige Aner­ kennung von Zertifizierungen, Inspektionen etc., und die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen sollen besonders die Schweizer Export­ wirtschaft wettbewerbsfähiger gegenüber EU-Konkurrenten machen.147 Das 
«Cassis-de-Dijon»-Pnnzip, elementarer Bestandteil des EWR-Ab- kommens, bleibt den Schweizern jedoch verwehrt. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens wird die Schweiz den EFTA/EWR-Staaten gleichgestellt.148 Insbesondere entfällt für Schweizer Anbieter die Notwendigkeit, 3 % billiger anbieten zu müssen als ihre EWR-Konkurrenten. Personenfreizügigkeit wird zwischen der Schweiz und der EU schritt­ weise, aber nicht automatisch hergestellt.149 Ab Inkrafttreten des Ab­ kommens gilt die Inländerbehandlung für EU-Angehörige in der Schweiz und für Schweizer in der EU. Gleichzeitig gelten verbesserte Regelungen für Grenzgänger und das Saisonnierstatut wird abgeschafft. Für EU-Angehörige werden präferentielle Kontingente für den Aufent­ halt in der Schweiz geschaffen. Weitere Liberalisierungsschritte erfolgen nach zwei und nach fünf Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens (u.a. Wegfall der Kontingente). Ab dem sechsten Jahr herrscht quasi freier Personenverkehr. Im Rahmen einer speziellen Schutzklausel («Ventil­ klausel») kann die Schweiz allerdings auch nach dem fünften Jahr des In­ krafttretens des Abkommens wieder Kontingente einführen, wenn die 146 EVD/EDA, Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG, 1999. 147 Ibid., S. 55f. Siehe auch 
Kellenberger 1999; 
Neue Zürcher Zeitung, 6.5.1999, S. 15. 148 EVD/EDA, Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG, S. 44. 149 Ibid., S. 143. 187
	        

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