Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Einsichten und Aussichten In jedem Fall wird die EU-Osterweiterung strukturelle Veränderun­ gen in den EWR-Gremien verursachen. Mit der zahlenmässigen Erwei­ terung des EWR-Rates oder des Gemeinsamen EWR-Ausschusses kommt es auch dort zu einer weiteren Pluralisierung der Interessen, was die politische Konsensfindung nicht unbedingt erleichtern dürfte. Mit dem Vertrag von Amsterdam und den sieben bilateralen Abkom­ men Schweiz-EU wurden zwei Vertragswerke zum Abschluss gebracht, welche zu einem weiteren Integrationsschub in Europa beitragen wer­ den. Die Vertragsmaterien sollen im Folgenden kurz dargestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf Liechtenstein erläutert werden. 2.5 Der Vertrag von Amsterdam Der Vertrag von Amsterdam wurde am 2.10.1997 von den Mitgliedstaa­ ten der Europäischen Union unterzeichnet. Nach Abschluss der Ratifi­ kationsphase128 
trat der Vertrag am 1.5.1999 in Kraft. Der Vertrag von Amsterdam129, der als «Mantelvertrag»130 konzipiert ist, hat speziell in fünf Themenbereichen Neuerungen eingeführt.131 Erstens soll ein Raum der «Freiheit, der Sicherheit und des Rechts» geschaffen werden. Insbesondere wurde die Stellung der Grundrechte gestärkt sowie eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Justiz- und Innenpolitik vereinbart. Letzteres sieht vor allem vor, das Schengener System, welches insbesondere die Grenzkontrollen innerhalb der Gemeinschaft beseitigt, in den Rahmen der Union einzubeziehen.132 128 Zu den nationalstaatlichen Ratifikationsverfahren siehe 
Agence Europe, 8.4.1998, S. 2f. 12'' Zu ersten Analysen des Vertrags siehe 
Bergmann 1998,Jopp et al. 1998, 
Petite 1998, Piepenschneider 1998, 
Weidenfeld 1998. 130 Der Vertrag von Amsterdam «führt die einzelnen materiellen Änderungen der europäi­ schen Verträge (EUV, EGV, EGKSV, EAGV) zusammen (Teil I) und nimmt in einem weiteren Hauptteil (Teil II) eine umfassende Vereinfachung der geltenden Verträge vor.» 
(Läufer 1999, S. 10) Der «Amsterdamer Vertrag» wird somit gebildet aus dem «Vertrag über die Europäische Union vom 7.2.1992 in der Fassung vom 2.10.1997» (neuer EU-Vertrag; neuer EUV) und dem «Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 7.2.1992 in der Fassung vom 2.10.1997» (neuer EG-Vertrag; neuer EGV). 131 Thun-Hohenstein 1997, S. 8-13; 
Ehlermann 1998. 132 Die Bestimmungen zur Übernahme des Schengen-Besitzstandes in den Rahmen der Gemeinschaft wurden vom Rat der Europäischen Union im Mai 1999 verabschiedet und sind im 
Amtsblatt der EG, L 176, vom 10.7.1999, veröffentlicht. 184
	        

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