Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Künftige europäische Herausforderungen parteien (EG, EU-Mitgliedstaaten, EFTA/EWR-Staaten, Bewerber) ratifiziert werden. Im EWR-Rat wird über ein Beitrittsgesuch im Ein­ vernehmen zwischen der Gemeinschaft einerseits und den EFTA-Staa- ten andererseits entschieden (Art. 90(2) EWR-Abkommen). Daraus er­ gibt sich für die EFTA-Staaten, welche im EWR-Rat mit einer Stimme sprechen müssen, ein 
de facto-Vetorecht gegenüber einem EWR-Ande- rungsvertrag im Hinblick auf die Osterweiterungen.125 Die Tatsache, dass eine EU-Osterweiterung zugleich eine EWR- Osterweiterung bedeutet, würde es nahelegen, dass die EFTA/EWR- Staaten in die Verhandlungen fest eingebunden werden. Die EU hat dies abgelehnt und informiert die EFTA-Seite statt dessen lediglich regel­ mässig über den Verhandlungsverlauf.126 Für die EFTA/EWR-Staaten besteht daher kaum die Möglichkeit, in­ dividuelle Interessen in den Verhandlungsverlauf einzubringen. Die Erfolgsaussichten, auf informellem Wege Einfluss zu nehmen, bleiben offen. In jedem Fall dürfte die EU nach langen und komplexen Ver­ handlungen mit elf Staaten kaum willens sein, die mühsam geschlosse­ nen Verhandlungspakete aufgrund von Forderungen der kleinen EFTA- Partner wieder aufzuschnüren, sodass sich der Handlungsspielraum der EFTA/EWR-Staaten im Interesse der Homogenität des EWR auf ein «take it or leave it» begrenzen wird.127 Für den Fall, dass die Union als Beitrag zur Verringerung der regionalen Disparitäten zwischen den Regionen (Art. 115 EWR-Abkommen) neue finanzielle Forderungen an die EFTA/EWR-Partner herantragen würde, bliebe den EFTA-Staaten kaum Verhandlungsspielraum. Die EU-Osterweiterung würde zu einer Bevölkerungszunahme von über 100 Mio. Menschen, oder beinahe 30 % der derzeitigen EU-Bevöl­ kerung, führen, wenn es zur Aufnahme aller elf Staaten, mit denen die EU Erweiterungsverhandlungen führt, kommen würde. Um so dring­ licher erscheint die Etablierung einer haltbaren und, wenn auch nicht rechtlich, so doch faktisch, dauerhaften liechtensteinischen Lösung im freien Personenverkehr. Da die mögliche liechtensteinische Lösung, wie bereits erläutert, aber ein quantitatives Element haben wird, sollte die Osterweiterung in diesem Bereich keine zusätzlichen Belastungen für Liechtenstein hervorrufen. 125 Ibid. 126 EEA Council, EEA 1607/98. 127 Prange/Gstöhl 1998, S. 121. 183
	        

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