Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Künftige europäische Herausforderungen und der Strukturpolitik hätten immense finanzielle Belastungen für den EU-Haushalt zur Folge, da die Beitrittskandidaten gemessen am Brutto­ inlandsprodukt sehr arm im Verhältnis zur jetzigen EU sind.117 Eine Vernachlässigung institutioneller Reformen, d.h. vor allem der Be­ schlussverfahren, der Zusammensetzung der Organe sowie der Stimm- gewichtung im Rat, könnte die Entscheidungsfähigkeit der Union läh­ men, da das bestehende institutionelle Gefüge weitgehend für eine EU mit wenigen Mitgliedern konzipiert worden ist. Die Europa-Abkommen sowie die sogenannten «Beitrittspartner­ schaften» bleiben die wichtigsten bilateralen Verträge zwischen der Union und den einzelnen mittelosteuropäischen Beitrittskandidaten, so­ lange die Osterweiterung im Verhandlungsstadium ist. Das vorrangige Ziel der Europa-Abkommen ist es, bilaterale Freihandelszonen zu schaffen. Weitere Aspekte der Abkommen berühren den politischen Dialog, die Teilliberalisierung des Personenverkehrs und eine einheitli­ che Wettbewerbspolitik.118 Die «Beitrittspartnerschaften» legen individuell kurz- und mittelfristi­ ge Aufgaben zur Umsetzung und Anwendung des 
Acquis fest, welche je­ des einzelne Bewerberland durchzuführen hat. Zudem fixieren und kon- ditionieren sie die finanziellen Zuwendungen der Union, welche diese im Rahmen eigens geschaffener Fonds ab dem Jahr 2000 bereitstellt.119 Die «Task Force Erweiterung» und die für die Beziehungen zu den Staaten Mittel- und Osteuropas zuständige Generaldirektion der Euro­ päischen Kommission führen die Verhandlungen mit den Beitrittskandi­ daten auf operationeller Ebene.120 Im November 1998 wurde damit be­ 117 Die Kostenschätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen bis zu einer Höhe von ECU 164 Mrd. für den Zeitraum 2000-2010, sollte es keine Re­ formen geben und alle fünf Staaten der zentraleuropäischen Freihandelszone (CEFTA) der EU gleichzeitig beitreten 
(Weise 1996). Für einen Überblick siehe 
Ardy 1999. 118 Für eine ausführlichere Analyse der Europa-Abkommen siehe u.a. 
Pkinnemore 1999b; Prange 1997. 119 Als Beispiel für eine «Beitrittspartnerschaft» siehe «Beschluss des Rates vom 30. März 1998 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitritts­ partnerschaft mit Rumänien», in 
Amtsblatt der EG, L 121,24.4.1998, S. 11-15. Die neu­ en Finanzinstrumente (Fonds) sind die «Heranführungs-Agrarhilfe» sowie das «Struk­ turpolitische Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (SIVB)» («Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über ein strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt», in 
Amtsblatt der EG, LI 63, 26.6.1999, S. 73—86). 120 Die politischen Verhandlungen finden auf Aussenminister- oder auf Botschafterebene (Ständige Vertreter) statt. Mit dem Amtsantritt der neuen EU-Kommission im Herbst 1999 wurde eine spezielle Generaldirektion «Erweiterung» geschaffen. 181
	        

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