Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Einsichten und Aussichten In seiner Sitzung am 1.12.1998 hat der Ecofin-Rat daran keinen Zweifel gelassen, indem er bekräftigte, dass es von grosser Bedeutung sei, die Grundsätze der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen auf internationaler Ebene anzuwenden und dass dem Richtlinienvorschlag vergleichbare Massnahmen in dritten Ländern folgen müssen.58 Weiter führte der Rat aus, dass er es für zweckmässig hält, Sondierungsge­ spräche mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino zu beginnen. Ebenso hat der Europäische Rat von Wien im De­ zember 1998 die Absicht der Kommission und des Ecofin-Rates be- grüsst, mit Drittländern Gespräche über die Zinsbesteuerung zu führen.59 Die entsprechenden Formulierungen des Richtlinienvorschlags und die Absichtserklärungen des Ecofin-Rates sowie des Europäischen Rates machen es notwendig, sich auch in Liechtenstein mit diesem The­ menkomplex auseinanderzusetzen. Ein zweites Element des «Monti-Pakets» betrifft die Unternehmens­ besteuerung. Die EU will solche Massnahmen beseitigen, die gemessen an den üblicherweise in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Be­ steuerungsniveaus eine deutlich niedrigere Besteuerung bewirken.60 Die­ sen sogenannten «unlauteren» Steuerwettbewerb beherrschen vor allem Belgien und die Niederlande sowie Irland. Um solchen Praktiken zu be­ gegnen, hat der Ecofin-Rat im Dezember 1997 einen «Verhaltenskodex» verabschiedet, der eine «Stillhaltevereinbarung» zur Verhinderung neuer Vergünstigungen und eine «Rücknahmeverpflichtung» bestehender Ver­ günstigungen enthält.61 Der Kodex legt ausserdem Kriterien fest, nach welchen eine steuer­ liche Massnahme als «schädlich» einzustufen ist. Die steuerliche Sonder­ regelung muss demnach eines der folgenden Kriterien erfüllen, um als «schädlich» betrachtet zu werden:62 1. Sie weist im Vergleich zum normalen Besteuerungsniveau eines Lan­ des eine deutlich niedrigere Effektivbesteuerung auf. 2. Es handelt sich um Gebietsfremden vorbehaltene Regelungen. 58 Rat der Europäischen Union, 2143. Tagung des Rates - Wirtschaft und Finanzen. 59 «Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Wien, 11./12. Dezember 1998», 
SN 300/98, Brüssel. 60 Europäische Kommission, KOM(98) 295 endg., S. 2. 61 Ibid., S. 3. 62 Europäische Kommission, KOM(97) 564 endg. 170
	        

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