Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Künftige europäische Herausforderungen wäre die Bevölkerung von einer monetären Integration nicht zu über­ zeugen gewesen, ohne wenigstens die formelle Garantie der fortdauern­ den Währungsstabilität zu besitzen. Viel mehr als ökonomische Bedin­ gungen war folglich der starke politische Wille der EU-Staaten für die Durchsetzung der Währungsunion massgebend.34 Griechenland ist das einzige Land, welches aus wirtschaftlichen Gründen ausserhalb der Währungsunion bleibt. Griechenland konnte die Konvergenzkriterien nicht erfüllen.35 Schweden hätte aus volkswirt­ schaftlicher Sicht Mitglied der Währungsunion sein können. Da die Schwedische Krone allerdings nie am Europäischen Währungssystem teilnahm, hat Schweden das «EWS-Kriterium» verletzt. Grossbritannien und Dänemark wurde es im Maastrichter-Vertrag freigestellt, an der dritten Stufe der WWU teilzunehmen.36 Die Währungsunion wird ohne Zweifel auch auf Drittstaaten Einfluss ausüben.37 Die Grösse des EURO-Raums, seine Stabilitätskultur und der hohe Integrationsgrad der Finanzmärkte wird dem EURO eine weltweite Bedeutung geben.38 Wie wichtig dem liechtensteinischen EFTA-Partner Norwegen die europäische Währungskooperation ist, zeigte der Anfang Februar 1999 gescheiterte Versuch, die EU zu einer währungspolitischen Zusammenarbeit zu bewegen.39 Mit der Anbin- dung der Krone an den EURO hatte sich die Regierung eine Stabilisie­ rung der norwegischen Währung und in der Folge eine Senkung des Zinsniveaus versprochen. Konkrete Effekte des EURO auf Drittstaaten sind nur schwer zu prognostizieren. Generell hängt das Ausmass der Auswirkungen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Intensität der Handels- und Fi­ nanzbeziehungen des Drittstaates mit dem EURO-Raum, seinem Zu­ gang zu den internationalen Kapitalmärkten sowie seiner Wechselkurs­ politik. Für Liechtenstein spielt der letzte Faktor bekanntlich keine 34 Neal/Barbezat, S. 144. 35 Europäische Kommission, 1P/98/273. 36 Während Grossbritannien (Protokoll 11 EGV) gegebenenfalls für seine Teilnahme ein «opting in» notifizieren muss, hat Dänemark (Protokoll 12 EGV) sein 
«opting out» aus der dritten Stufe bereits 1992 auf der Ratstagung von Edinburgh notifiziert («Europäi­ scher Rat von Edinburgh: Schlussfolgerungen des Vorsitzes», in: 
Bulletin der Europäi­ schen Gemeinschaften, 12/1992, S. 7—42, hier S. 26). 37 Siehe auch 
Rieh 1999, S. 73 und 
Walser 1999, S. 119. 38 Rode 1998, 39 Neue Zürcher Zeitung, 11.2.1999, S. 5. 165
	        

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