Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Einsichten und Aussichten Abbildung 28: Konvergenzkriterien nach Art. 109j sowie Protokolle 5 und 6 EGV (in der Fassung von Maastricht) Preisstabilitäts-Kriterium: Die Inflationsrate darf um höchstens 1.5 % über dem Durchschnitt der drei leistungsstärksten Länder liegen. Zins-Kriterium: Der langfristige Zinssatz darf höchstens 2 % über dem Durch­ schnitt der drei Länder liegen, die im Bereich der Preisstabilität am besten abschnitten. Haushalts-Kriterium I: Das Haushaltsdefizit (Neuverschuldung) darf 3 % des Brutto­ inlandsprodukts nicht überschreiten. Haushalts-Kriterium II: Die gesamte Staatsverschuldung darf 60 % des Bruttoinlandspro­ dukts nicht übersteigen oder muss zumindest einen deutlichen Abwärtstrend zeigen. EWS-Kriterium: Ein Mitgliedstaat muss die im Europäischen Währungssystem (EWS) festgelegten Bandbreiten mindestens zwei Jahre lang einge­ halten haben und seine Währung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaates nicht von sich aus abgewertet haben. Aus ökonomischer Sicht stellt sich durchaus die Frage nach der Sinn- haftigkeit dieser Kriterien, da es insbesondere keine schlüssigen Beweise dafür gibt, dass ein Haushaltsdefizit höchstens 3 % des Bruttoinlands­ produkts betragen darf.32 Unumstritten ist hingegen die Notwendigkeit der Kriterien aus politischen Erwägungen.33 Vor allem in Staaten mit langer währungspolitischer Stabilitätstradition, wie z.B. Deutschland, 32 Robson 1998, S. 224. 33 Robson 1998, S. 224 und 
Theurl 1995, S. 121. 164
	        

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