Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Einsichten und Aussichten sches Anliegen ist die Regelung des freien Personenverkehrs. Aufgrund der Kleinheit des Landes ist Liechtenstein bestrebt, einen gewissen Grad an Kontrolle in Bezug auf den Zuzug von EWR-Ausländern erhalten zu können. In Verhandlungen mit der EU-Kommission wird seit Ablauf der Ubergangsfrist im freien Personenverkehr am 1.1.1998 versucht, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Zweitens besteht seit dem 1.1.1999 eine Währungsunion zwischen elf Staaten der Euro­ päischen Union. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dieser Währungsblock, der den Wirtschaftsraum Schweiz-Liechtenstein prak­ tisch «in die Zange» nimmt, haben kann. Drittens wird innerhalb der EU intensiver als je zuvor die Harmonisierung gewisser direkter Steuern diskutiert. Das Thema «Steuern» ist zwar aus dem EWR-Abkommen ausgeklammert; die Union hat aber gleichwohl begonnen, Sondierungs­ gespräche in denjenigen europäischen Nicht-EU-Staaten zu führen, in denen sie eine wettbewerbsverzerrende Steuerpolitik wittert. Viertens werden sich die EU respektive der EWR im nächsten Jahrzehnt nach Osten erweitern. Es bleibt zu untersuchen, welche Konsequenzen sich daraus für das EWR-Abkommen und allenfalls Liechtenstein ergeben. Schliesslich wurden in den Jahren 1997 und 1998 mit dem Vertrag von Amsterdam sowie den bilateralen Abkommen Schweiz-EU zwei um­ fangreiche Vertragswerke abgeschlossen, die für die weitere Integration Europas von grosser Wichtigkeit sind. In Abschnitt 2 dieses Kapitels wird auf diese Punkte vertieft eingegangen. 2. 
Künftige europäische Herausforderungen für Liechtenstein 2.1 Freier Personenverkehr und Arbeitsmarkt6 Der freie Personenverkehr und die Herbeiführung einer dauerhaften Lösung bezüglich der Zuzugsbegrenzung von EWR-Ausländern ist ein zentraler Punkt, mit dem sich die liechtensteinische Politik im Rahmen des EWR-Abkommens beschäftigt. Liechtenstein hat in Protokoll 15 des EWR-Abkommens eine Über­ gangsfrist bis zum 1.1.1998 für die Herstellung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern erhalten. Während dieser Frist konnte Liechtenstein Eine frühere Version dieses Abschnitts ist bei 
Prange 1999, S. 73-76, zu finden. 158
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.