Die Schweiz und das «EWR-Nein» tete die EWR-Mitgliedschaft «nicht als letztes Ziel unserer
(des Bundes rates, Anm.d.A.) Integrationspolitik, sondern als eine wichtige Zwi schenstation jener Politik, welche die Schweiz zu einer vorbehaltlosen Mitgliedschaft in der EG führen soll».182 Nach der Ablehnung des EWR-Beitritts trat die Schweiz Ende 1994 in bilaterale Verhandlungen mit der EU ein, welche am 11.12.1998 in den Abschluss von sieben sektoriellen Abkommen mündeten.183 Nach ihrer Unterzeichnung am 21.6.1999 in Luxemburg, wird das Inkrafttre ten der Abkommen, welche eine Laufzeit von sieben Jahren184 haben und in der Schweiz teilweise dem Referendum unterliegen185 sowie durch alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen, auf Anfang 2001 angestrebt. Das strategische Ziel des Bundesrates bleibt aber wei terhin die EU-Vollmitgliedschaft.186 In der Zwischenzeit hat die Schweiz ihre Wirtschaftsgesetzgebung in vielen Teilen dem EU-Recht angepasst («autonomer Nachvollzug»). Das SWISSLEX betrifft vor allem die Be reiche Versicherungen, Verkehr, Konsumentenschutz sowie Arbeitneh merrechte.187 Die Schweizer Regierung sah ihre Integrationspolitik immer im Ein klang mit den klassischen Zielen der schweizerischen Aussenwirt- schaftspolitik, «die darauf abzielt, ... den Marktzugang für schweizeri sche Exportprodukte zu wahren bzw. zu verbessern, die Spielregeln in den Aussenwirtschaftsbeziehungen zu stärken und den Zugang für schweizerische Investitionen im Ausland zu erhalten».188 182 Schweizerischer Bundesrat, Botschaft des Schweizerischen Bundesrates zur Genehmi gung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18.5.1992, S. 4. 183 Uber folgende sieben bilaterale Abkommen wurde am 11.12.1998 eine politische Eini gung erzielt: <Abkommen über die Zusammenarbeit in Forschung und Technologien <Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen>, «Abkommen über die gegensei tige Anerkennung von Konformitätsbewertungen>; <Agrarhandelsabkommen>; <Luft- verkehrsabkommen>; <Landverkehrsabkommen>; «Abkommen über den Freien Perso nenverkehr
(EVD/EDA, Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG - Erklärender Be richt für die Vernehmlassung, 1999). 184 Die Laufzeit wird stillschweigend bei Nichtkündigung um jeweils ein Jahr verlängert. 185 Dem Referendum unterliegen das Landverkehrsabkommen sowie das Abkommen über den Freien Personenverkehr
(EVD/EDA, Die sektoriellen Abkommen Schweiz- EG - Erklärender Bericht für die Vernehmlassung, S. 23). 186 EVD/EDA, Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG - Erklärender Bericht für die Vernehmlassung, S. 20. 187 Zimmermann 1999. 188 Schweizerischer Bundesrat, Botschaft des Schweizerischen Bundesrates zur Genehmi gung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18.5.1992, S. 61. 189 Der Monat, 7-8/1992, S. 14f. 147