Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Telekommunikation und Post Es wird erwartet, dass die Liechtensteinische Post unter bestimmten Voraussetzungen Uberschüsse erzielen kann, die zwischen CHF 200'000 und ca. CHF 3 Mio. liegen werden.175 Allein der an die Schweizerische Post jährlich zu leistende Verwaltungskostenaufwand von CHF 4.1 Mio. würde das bisherige Defizit sowie die durch eine Eigenständigkeit neu an­ fallenden Managementkosten nahezu egalisieren.176 Voraussetzung für dieses Szenario ist allerdings, dass bestimmte Auf­ gaben (z.B. Sortieren, Transitierung der Post nach und aus Drittstaaten) über ein neu gestaltetes Vertragsverhältnis auch zukünftig bei der Schweizer Post verbleiben 
(outsourcing).177 Der Postverkehr Liechtensteins mit der Schweiz wird zukünftig nach den international geltenden Regeln zwischen eigenständigen Postlän­ dern abgewickelt. Das bisherige «Abhängigkeitsverhältnis» wird in ein vertraglich verankertes «Kooperationsverhältnis» umgewandelt, sodass die liechtensteinische Post auch weiterhin für die über 10 Mio. herein­ kommenden und ca. 7 Mio. hinausgehenden Sendungen die Dienste der Schweizerischen Post beanspruchen kann. Im Bereich der Finanzdienst­ leistungen kann die Liechtensteinische Post auf der Grundlage des Post­ gesetzes eigenständig Konten führen sowie bestimmte Finanzmarktpro­ dukte (z.B. Geldmarktanlagen, Anteile von Investmentunternehmen) anbieten. Alles in allem dürfte sich für den Kunden nicht viel verändern. Da die neue Liechtensteinische Post der Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist (Rechtsform einer Aktiengesellschaft) könnten Preiserhöhungen dann die Folge sein, wenn das oben genannte wirtschaftliche Ziel, also die Egalisierung des Defizits, nicht eintritt. Das Postgesetz zumindest lässt der neuen Post hier einen gewissen Handlungsspielraum, indem es le­ diglich festlegt, dass die Preise für die Nutzer «erschwinglich» sein müs­ sen (Art. 18, Abs. 1 PG). Die Preise sollen sich vor allem nach dem ver­ fügbaren Einkommen der Privathaushalte richten (Art. 19, Abs. 2 PG), ein Wert, der aufgrund der statistischen Situation in Liechtenstein aber allenfalls grob geschätzt werden kann. 175 Ibid., S. 131; 
Arbeitsgruppe Post beim Ressort Verkehr 1998, S. 21. 176 Arbeitsgruppe Post beim Ressort Verkehr 1998, S. 21. 177 Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Bericht und Antrag 77/1998, S. 18. 145
	        

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