Volltext: Liechtenstein im Europäischen Wirtschaftsraum

Freie Berufe nieuren und Architekten als positiv bis allenfalls bedeutungslos, aber nicht negativ, eingestuft. Für Versicherungsfachleute ist sie, ebenso wie die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens und der grenzüber­ schreitende Dienstleistungsverkehr, eher bedeutungslos. Nur ein Teil der Ingenieure und Architekten verspürt eine intensivere Konkurrenzsituation seit dem EWR-Beitritt. Allerdings wurde die Be­ fürchtung geäussert, dass sich diese Situation nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen verschärft und es durch Arbeitsvergaben ins Ausland zu einem Verlust an Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen kommt. Wie für andere Berufsgruppen oder Sektoren ist auch für die Ingenieure und Architekten die Beibehaltung des liech­ tensteinischen Steuersystems oberstes Gebot. Weitere wichtige Faktoren für ihre wirtschaftliche Lage sind die Zollunion mit der Schweiz, die Entwicklung des Schweizer Franken, konjunkturelle Entwicklungen im benachbarten Ausland sowie ein offener Arbeitsmarkt. Versicherungsfachleute bejahen die Frage nach einer verstärkten Konkurrenzsituation seit dem EWR-B ei tritt. Sie spüren dies besonders aufgrund der Wanderungsbewegungen von Kunden und der Verringe­ rung der Gewinnmargen. Im Gegensatz zu den Ingenieuren und Archi­ tekten steht für Versicherungsfachleute die Aufrechterhaltung der Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz an erster Stelle der wichtigen Standortfaktoren. Die Entwicklung des Schweizer Franken, die Beibe­ haltung des liechtensteinischen Steuersystems und die konjunkturelle Entwicklung im benachbarten Ausland folgen als zusätzliche Faktoren. Im Gegensatz zu den benachbarten EU-Ländern Österreich und Deutschland kannte Liechtenstein bislang keine restriktive Zulassungs­ praxis für medizinische Berufe. Ärzte und Zahnärzte spüren eine ver­ stärkte Konkurrenzsituation daher vor allem aufgrund der Niederlassung von EWR-Staatsangehörigen. Die Zahl der Leistungserbringer hat sich seit dem EWR-Beitritt um über 30 % erhöht.133 Die daraus abgeleitete Dis­ kriminierung liechtensteinischer Staatsangehöriger wurde durch die bei­ den Berufsgruppen anhand zweier Argumentationslinien begründet: Erstens beruhe die Niederlassungsfreiheit nicht auf Gegenseitigkeit. Die Niederlassung liechtensteinischer Ärzte und Zahnärzte würde im 133 Ritter 1999, S. 10. Die liechtensteinische Regierung spricht von einem Anstieg der Zahl der Ärzte seit dem EWR-Beitritt von 32 auf 42 bis Mai 1998 
(Regierung des Fürsten­ tums Liechtenstein, Bericht und Antrag 151/1998, S. 12). 135
	        

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