Volltext: Die Namen der Strassen, Wege und Plätze in der Gemeinde Schaan

In Zonen mit offener Überbauung ist auf je 15 bis 20 m Strassen- 
seite eine Nummer zu reservieren. 
Reihenhäuser müssen einzeln numeriert werden. 
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Für die Zuteilung eines Gebäudes zu einer Strasse ist dessen Haupt- 
fassade oder dessen Hauseingang massgebend. 
Gebäude an Hauptdurchgangsstrassen sollen möglichst an die- 
selben numeriert werden. 
Bei der Zuteilung von Geschäftshäusern ist das geschäftliche Inter- 
esse zu berücksichtigen (Auslagen usw.). 
Es ist nicht zulässig, ein Gebäude an zwei Strassen zugleich zu 
numerieren. 
8. Hinterliegende Haupt- und Nebengebäude werden in die Numerie- 
rung der an der Strasse stehenden Gebäude eingereiht. Wo es 
zweckmässiger ist, können solche Gebäude mit der Nummer des 
Haupt- oder Vordergebäudes bezeichnet werden, unter Zusatz 
eines Buchstabens (a, b, c). 
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Die Gebäudenummern sollen von der Strasse aus möglichst sicht- 
bar angeschlagen werden. Wo dies nicht angeht, wie bei Hinterge- 
bäuden und Gebäudegruppen, sind geeignete Wegweiser anzu- 
bringen. 
Die Nummern sollen grundsätzlich für den ganzen Strassenzug auf 
gleicher Höhe (ab Strassenniveau gemessen) angebracht werden. 
Nummern von Gebäuden, die durch vorliegende Gebäude von der 
Strasse getrennt sind, können ausnahmsweise beim Garteneingang 
montiert werden. 
10. Die alten Hausnummern sind zu entfernen, damit dieselben mit der 
neuen Gebäudenummer nicht verwechselt werden. 
Die vom Grundbuchamt zugeteilten alten Hausnummern dürfen 
nur noch, als solche genau bezeichnet, in Grundbuchangelegen- 
heiten verwendet werden. 
Die alten Hausnummern können im Innern des Kellergeschosses 
angebracht werden. 
Nach Zuteilung und Montage der neuen Gebäudenummern darf in 
Adressen usw. die alte Hausnummer nicht mehr verwendet wer- 
den. 
11. Die Gemeinde stellt und montiert die offiziellen Gebäudenummern. 
Pro Gebäudenummer werden Fr. 30.- in Rechnung gestellt. Die
	        

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