sung als Unterthan jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt und dieselben
Rechte und Freyheiten und dergleichen zu geniessen berechtigt» sei, mit
einer höflichen Antwort des Fürsten zufrieden.
Fälle, in denen es zu einvernehmlichen Regelungen kam, standen allerdings
eher vereinzelt da. In der Mehrzahl waren vor allem die Beamten der oberen
Ränge, die in der Vergangenheit vielfach ihre Befugnisse missbraucht bezie-
hungsweise unter dem Druck einer unzureichenden Besoldung ihren
standesgemässen Lebensstil auf Kosten der Untertanen bestritten hatten, bei
der ansässigen Bevölkerung verhasst. 1848 entlud sich der Groll gegen die
Vertreter der Obrigkeit in Drohungen und Gewaltakten, aber mitunter be-
schritt man auch den Rechtsweg. Im Juli des Jahres wurde beispielsweise
der auf der Herrschaft Mährisch Trübau tätige Amtmann Ignaz Pixl wegen
seiner «zum allgemeinen Eckel gewordenen Bestechlichkeit» zur Anzeige
gebracht. Es sei bekannt, «dass jeder Untertan, welcher in was immer für
einer Angelegenheit schriftlich oder mündlich etwas erlangen will, hiefür
förmlich um Bezahlung gefordert wird». Pixl hatte Schulden bei den ört-
lichen Handwerkern, die nicht einzutreiben waren, und nahm darüber hinaus
auch «Zwangskredite» bei diesen auf. Die Untersuchungen gegen den Amt-
mann blieben jedoch ohne Resultat. Durch das Verbot, die ansässigen Zeu-
gen einzuvernehmen, um jedwede Kompromittierung des herrschaftlichen
Ansehens zu vermeiden, unterband Fürst Alois einen ordnungsgemässen
Verhandlungsverlauf. In anderen Streitfällen trugen dagegen die Untertanen
den Sieg über die entmachtete Obrigkeit davon. So etwa die Angehörigen
der Steinitzer Gemeinde Drazuvek, die sich aufgrund einer Fehlinformation
einer herrschaftlichen Hutweide bemächtigt hatten, diese umpflügten und
sich auch nach erfolgter Rechtsbelehrung weigerten, von ihrem Vorhaben
abzulassen. Sie zeigten sich renitent und konterten, «dass man ihnen dies-
falls den Kopf nicht abschneiden wird, und dass sie beschlossen haben, von
der Aufreissung der fraglichen Hutweide nicht abzustehen; denn, wenn sie
diese Hutung, wie sie wohl wissen, mit ihrem Vieh und selbst als Acker nicht
mit Vortheil benützen können, so soll die Obrigkeit auch keine Nutzung
hievon beziehen».
Dass sich 1848 die vormals devote Haltung der Untertanen auch gegenüber
dem Fürsten grundlegend geändert hatte, ist am selbstbewussten, manchmal
sogar fordernden oder drohenden Tonfall mancher Schreiben abzulesen.
Diese Einstellung machte sich nicht nur auf den liechtensteinischen Herr-
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