Volltext: Liechtenstein und die Revolution 1848

sung als Unterthan jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt und dieselben 
Rechte und Freyheiten und dergleichen zu geniessen berechtigt» sei, mit 
einer höflichen Antwort des Fürsten zufrieden. 
Fälle, in denen es zu einvernehmlichen Regelungen kam, standen allerdings 
eher vereinzelt da. In der Mehrzahl waren vor allem die Beamten der oberen 
Ränge, die in der Vergangenheit vielfach ihre Befugnisse missbraucht bezie- 
hungsweise unter dem Druck einer unzureichenden Besoldung ihren 
standesgemässen Lebensstil auf Kosten der Untertanen bestritten hatten, bei 
der ansässigen Bevölkerung verhasst. 1848 entlud sich der Groll gegen die 
Vertreter der Obrigkeit in Drohungen und Gewaltakten, aber mitunter be- 
schritt man auch den Rechtsweg. Im Juli des Jahres wurde beispielsweise 
der auf der Herrschaft Mährisch Trübau tätige Amtmann Ignaz Pixl wegen 
seiner «zum allgemeinen Eckel gewordenen Bestechlichkeit» zur Anzeige 
gebracht. Es sei bekannt, «dass jeder Untertan, welcher in was immer für 
einer Angelegenheit schriftlich oder mündlich etwas erlangen will, hiefür 
förmlich um Bezahlung gefordert wird». Pixl hatte Schulden bei den ört- 
lichen Handwerkern, die nicht einzutreiben waren, und nahm darüber hinaus 
auch «Zwangskredite» bei diesen auf. Die Untersuchungen gegen den Amt- 
mann blieben jedoch ohne Resultat. Durch das Verbot, die ansässigen Zeu- 
gen einzuvernehmen, um jedwede Kompromittierung des herrschaftlichen 
Ansehens zu vermeiden, unterband Fürst Alois einen ordnungsgemässen 
Verhandlungsverlauf. In anderen Streitfällen trugen dagegen die Untertanen 
den Sieg über die entmachtete Obrigkeit davon. So etwa die Angehörigen 
der Steinitzer Gemeinde Drazuvek, die sich aufgrund einer Fehlinformation 
einer herrschaftlichen Hutweide bemächtigt hatten, diese umpflügten und 
sich auch nach erfolgter Rechtsbelehrung weigerten, von ihrem Vorhaben 
abzulassen. Sie zeigten sich renitent und konterten, «dass man ihnen dies- 
falls den Kopf nicht abschneiden wird, und dass sie beschlossen haben, von 
der Aufreissung der fraglichen Hutweide nicht abzustehen; denn, wenn sie 
diese Hutung, wie sie wohl wissen, mit ihrem Vieh und selbst als Acker nicht 
mit Vortheil benützen können, so soll die Obrigkeit auch keine Nutzung 
hievon beziehen». 
Dass sich 1848 die vormals devote Haltung der Untertanen auch gegenüber 
dem Fürsten grundlegend geändert hatte, ist am selbstbewussten, manchmal 
sogar fordernden oder drohenden Tonfall mancher Schreiben abzulesen. 
Diese Einstellung machte sich nicht nur auf den liechtensteinischen Herr- 
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