Volltext: Liechtenstein und die Revolution 1848

nen nicht nach. Am 29. August 1832 wurde eine Verordnung — das soge- 
nannte Untertanspatent — erlassen. In diesem Patent wurden die Untertanen 
darauf hingewiesen, dass sie fürstlichen Befehlen, den Entscheidungen und 
Verordnungen der Hofkanzlei und den Verfügungen und Aufträgen des Ober- 
amtes «Gehorsam und Unterwürfigkeit» schuldig seien.“ 
Die Beruhigungsphase 1833—1846 
Wichtige personelle Veränderungen nahmen auf die weitere Entwicklung 
Einfluss. 1833 wurde Landvogt Peter Pokorny durch Johann Michael Men- 
zinger abgelöst. Pokorny war ein mit «rheinbündischer Bürokratie behaf- 
teter Beamter» gewesen.“ Sein Nachfolger zeigte mehr Verständnis für die 
Anliegen des Volkes, und er bewies in manchen Angelegenheiten eine 
fortschrittlichere Gesinnung. Er dachte nicht so josefinisch wie Schuppler 
und war gedanklich weniger starr als Pokorny. 
Am 20. April 1836 starb Fürst Johann I. Sein Sohn und Nachfolger Alois II. 
war charakterlich sehr verschieden von seinem Vater. Alois II. war im Ver- 
gleich zu seinem Vater weniger an militärischen und stärker an wirtschaft- 
lichen und verwaltungstechnischen Fragen interessiert. 
Er hatte bald nach seinem Amtsantritt versprochen, dem Land einen Besuch 
abzustatten. Da diese Entscheidung immer wieder hinausgeschoben wurde, 
wurde schon 1838 aus der Bevölkerung heraus der Beschluss gefasst, eine 
Delegation nach Wien zu senden, um die anstehenden Probleme dort zu 
erörtern. 1840 wurden konkrete Schritte unternommen. Eine Delegation, 
bestehend aus Rektor Peter Kaiser, Postmeister Josef Ferdinand Wolfinger 
und Löwenwirt Josef Anton Rheinberger, war von den Gemeinden bestimmt 
worden. Am 11. November 1840 reisten die drei Delegierten gegen den 
Willen des Fürsten nach Wien ab. Angesprochen war neben mehreren Punk- 
ten eine verbesserte Repräsentation des Volkes. Die Deputation, die im De- 
zember 1840 wieder zurückkehrte, hatte für den Moment nichts Entschei- 
dendes erreicht. Ein weiterer Vorstoss in dieser Angelegenheit erfolgte im 
August 1841 durch die Gemeindevorsteher. Die Antwort aus Wien brachte 
zwar in der Sache keinen Fortschritt, liess aber Verständnis im Ton für die 
Anliegen des Volkes verspüren. An das Oberamt ergingen Weisungen, die 
Bittsteller wohlwollend zu belehren. Es war die ehrliche Absicht spürbar, 
U
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.